Vorlage - BR-052/2018 IV
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Sachverhalt:
Qualifikation/Fortbildung:
Für jede pädagogische Kraft wurden 150,00 € pro Haushaltsjahr für Qualifikationsmaßnahmen eingeplant. Die Haushaltsmittel wurden in den vergangenen Jahren nicht in voller Höhe in Anspruch genommen:
Um diesen Trend entgegen zu wirken, wurde eine Dienstvereinbarung zum Thema Qualifikation erarbeitet (Entwurf – Anlage 1). Der notwendige Qualifizierungsbedarf einer jeden Beschäftigten soll zukünftig in einem Qualifizierungsgespräch zwischen der Leitung der Einrichtung und dem Beschäftigten bestimmt werden. Dadurch kann sowohl eine detaillierte Haushaltsplanung durchgeführt, als auch der notwendige Qualifizierungsbedarf je Beschäftigten besser erfasst werden. Der von der Verwaltung erarbeitete Entwurf wurde dem Personalrat Britz vorgelegt. Die im Schreiben vom 6. Juni 2018 vorgetragenen Änderungswünsche werden derzeit auf rechtliche Machbarkeit geprüft. Qualifizierungsgespräche werden aber bereits auf Grundlage des § 5 Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) durchgeführt.
Ausbildung:
Im Zeitraum vom August 2013 bis Juni 2018 wurden in der Gemeinde Britz zwei Auszubildende im Rahmen der berufsbegleitenden Ausbildung zur „staatlich anerkannten Erzieherin“ qualifiziert. Eine Auszubildende konnte nach Abschluss der Maßnahme aus persönlichen Gründen nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Die zweite Auszubildende hat die Ausbildungsmaßnahme ebenfalls aus persönlichen Gründen vorzeitig abgebrochen.
Es besteht die Frage, ob und wie in der Gemeinde Britz in den kommenden Jahren ausgebildet werden soll. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf Stellen- und Haushaltsplan.
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