Vorlage - BR-054/2018
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt den „The LineDance Friends“ eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 300,00 EUR für den Kauf von Kleidung und die Organisation des ersten Auftritts zu gewähren.
Der Nachweis, dass die Mittel zweckgebunden eingesetzt wurden, ist durch die Vorlage der Rechnungen im Original zu erbringen.
Der überplanmäßige Aufwand wird genehmigt.
Sachverhalt:
Der Verein „The LineDance Friends“ Britz beantragte mit Schreiben vom 15.07.2018 eine Zuwendung in Höhe von 300,00 EUR für das Jahr 2018 aus dem Haushalt der Gemeinde Britz. Die finanzielle Unterstützung soll für den Kauf von Kleidung und die Organisation des ersten Auftritts eingesetzt werden (Anlage 1).
Der Verein hat sich laut seiner Satzung § 1 Abs. 1 mit Datum 10.07.2018 gegründet. Die Satzung enthält keine Unterschrift (Anlage 2). Der § 1 Abs. 2 der Vereinssatzung besagt, dass der Verein nicht im Vereinsregister beim Amtsgericht Frankfurt/Oder eingetragen ist.
In der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Britz vom 01.01.2017 ist unter § 1 Abs. 2 festgehalten, dass ein Verein im Sinne dieser Richtlinie jeder ist, der im Vereinsregister als gemeinnütziger Verein eingetragen ist (Anlage 3). Der antragstellende Verein erfüllt diese Grundvoraussetzung nicht.
Die für die Kontierung Vereinsförderung eingeplanten Mittel von 17.000,00 EUR im Haushalt 2018 stehen für die Deckung der Kosten zu den Beschlüssen BR-014/2018 und BR-037/2018 zur Verfügung und werden vollständig ausgegeben. Bei Stattgeben des Antrages ist eine überplanmäßige Ausgabe im Haushalt der Gemeinde Britz 2018 bei der Kämmerei zu beantragen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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