Vorlage - BR-055/2018

 
 
Betreff: Vereinsförderung 2019 "The Line DanceFriends"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:41.33
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Britz Vorberatung
20.08.2018 
Sozialausschuss Britz abgelehnt  (BR-055/2018)
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
27.08.2018 
Gemeindevertretung Britz abgelehnt   
Anlagen:
Anlage 1 zu BR_055_201814082018130959
Anlage 2 zu BR_055_201814082018131108
Anlage 3 zu BR_055_201814082018131131

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt den „The LineDance Friends" eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 500,00 EUR für den Kauf von Kleidung zu gewähren.

 

Der Nachweis, dass die Mittel zweckgebunden eingesetzt wurden, ist durch die Vorlage der Rechnungen im Original zu erbringen.

 

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Sachverhalt:

 

Der Verein The LineDance Friends Britz beantragte mit Schreiben vom 15.07.2018 eine Zuwen-dung in Höhe von 500,00 EUR für das Jahr 2019 aus dem Haushalt der Gemeinde Britz. Die fi-nanzielle Unterstützung soll für den Kauf von Vereinskleidung eingesetzt werden (Anlage 1).

 

Der Verein hat sich laut seiner Satzung § 1 Abs. 1 mit Datum 10.07.2018 gegründet. Die Satzung enthält keine Unterschrift. Der § 1 Abs. 2 besagt, dass der Verein nicht im Vereinsregister beim Amtsgericht Frankfurt/Oder eingetragen ist (Anlage 2).

 

In der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Britz vom 01.01.2017 ist unter § 1 Abs. 2 „Allgemeine Fördergrundsätze“ festgehalten, dass ein Verein im Sinne dieser Richtlinie jeder ist, der im Vereinsregister als gemeinnütziger Verein eingetragen ist (Anlage 3).

Der antragstellende Verein erfüllt diese Grundvoraussetzung nicht, deshalb wird außerhalb der Antragstellung zur Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Britz der Antrag einzeln beraten und entschieden.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

500,00 €

2810102-20100-5318000

2019

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Mittel müssen in den HH 2019 eingeplant werden.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu BR_055_201814082018130959 (909 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zu BR_055_201814082018131108 (428 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 zu BR_055_201814082018131131 (973 KB)