Vorlage - BR-055/2018
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt den „The LineDance Friends" eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 500,00 EUR für den Kauf von Kleidung zu gewähren.
Der Nachweis, dass die Mittel zweckgebunden eingesetzt wurden, ist durch die Vorlage der Rechnungen im Original zu erbringen.
Sachverhalt:
Der Verein „The LineDance Friends“ Britz beantragte mit Schreiben vom 15.07.2018 eine Zuwen-dung in Höhe von 500,00 EUR für das Jahr 2019 aus dem Haushalt der Gemeinde Britz. Die fi-nanzielle Unterstützung soll für den Kauf von Vereinskleidung eingesetzt werden (Anlage 1).
Der Verein hat sich laut seiner Satzung § 1 Abs. 1 mit Datum 10.07.2018 gegründet. Die Satzung enthält keine Unterschrift. Der § 1 Abs. 2 besagt, dass der Verein nicht im Vereinsregister beim Amtsgericht Frankfurt/Oder eingetragen ist (Anlage 2).
In der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Britz vom 01.01.2017 ist unter § 1 Abs. 2 „Allgemeine Fördergrundsätze“ festgehalten, dass ein Verein im Sinne dieser Richtlinie jeder ist, der im Vereinsregister als gemeinnütziger Verein eingetragen ist (Anlage 3). Der antragstellende Verein erfüllt diese Grundvoraussetzung nicht, deshalb wird außerhalb der Antragstellung zur Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Britz der Antrag einzeln beraten und entschieden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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