Vorlage - AA-033/2018
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung eines gemeindeeigenen Grundstückes zur Errichtung und Betreibung einer Feuerwehreinrichtung mit der Gemeinde Niederfinow.
Sachverhalt: Das Feuerwehrgerätehaus Niederfinow ist stark sanierungsbedürftig. Eine Sanierung des Bestandsgebäudes scheidet jedoch wegen der fehlenden Fläche aus. Ein Anbau eines Sanitär- und Schulungstraktes ist nicht möglich. Eine Erweiterung des Objektes auf dem angrenzenden Grundstück ist zwar möglich, jedoch wegen der schlechten Bodenbeschaffenheit sehr kostenintensiv. Darüber hinaus sind die Unfallverhütungsvorschriften nicht einhaltbar (Bestandsschutz würde ggf. aufgehoben werden). Der Standort ist darüber hinaus ungünstig, da die Erreichbarkeit des unmittelbaren Dorfkerns durch die Beschrankung erschwert wird. Das Grundstück auf welchem das Bestandsgebäude steht, ist teilweise in Privateigentum.
Der Amtsausschuss legte in seiner Sitzung am 09.11.2017 fest, dass die Verwaltung einen Variantenvergleich Feuerwehr Niederfinow vorzulegen hat. Die Verwaltung stellte diesen dem Amtsausschuss vor. Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass das gemeindeeigene Grundstück am geeignetsten ist.
Der Amtsausschuss hat darüber zu befinden, ob das betreffende Grundstück durch die Gemeinde Niederfinow dem Amt zur Errichtung und Betreibung eines Feuerwehrgerätehauses zur Verfügung gestellt werden soll. Hierzu bedarf es des Abschlusses eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung eines gemeindeeigenen Grundstückes zur Errichtung und Betreibung einer Feuerwehreinrichtung. Eine entsprechende Sitzungsvorlage wird der Gemeindevertretung Niederfinow zur nächsten ordentlichen Sitzung vorgelegt. Parallel hierzu wird es einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin mit der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserbehörde, des Bauordnungsamtes und dem Bereich Feuerwehrangelegenheiten (Ordnungsamt) des Landkreises Barnim, des Wasser- und Schifffahrtsamt Eberswalde, dem Bauamt und dem Ordnungsamt des Amtes Britz-Chorin-Oderberg geben, um die Geeignetheit des betreffenden Grundstückes vor Beauftragung eines kostenpflichtigen Bodengutachtens abzuwägen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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