Vorlage - LS-041/2018
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Die Gemeindevertretung Lunow-Solzenhagen beschließt auf der Grundlage des § 82 (4) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen für das Haushaltsjahr 2011.
Sachverhalt: Die Gemeinde Lunow-Stlzenhagen hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des § 82 (4) der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) über den geprüften Abschluss und entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten. Der Jahresabschluss der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen wurde durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Barnim (RGPA) geprüft. Im Ergebnis der Prüfung wurde am 02.05.2018 nach § 104 (4) BbgKVerf ein Schlussbericht erstellt. Das RGPA schlägt der Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen vor, den geprüften Jahresabschluss 2011 zu beschließen und den Amtsdirektor eingeschränkt zu entlasten (Schlussbericht Seite 40).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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