Vorlage - LS-042/2018
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Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt, dem Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg, Herrn Hehenkamp, nach § 82 (4) der BbgKVerf entsprechend dem Vorschlag des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreiss Barnim gemäß § 104 (4) BbgKVerf für die Haushaltsführung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen im Haushaltsjahr 2011 eingeschränkte Entlastung zu erteilen
Sachverhalt: Der Jahresabschluss der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen wurde durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Barnim (RGPA) geprüft. Im Ergebnis der Prüfung wurde nach § 104 (4) der Brandenburgischen Kommunalverfassung ein Schlussbericht erstellt. Darin schlägt das RGPA der Gemeindevertretung vor (Seite 40 des Prüfberichts), den geprüften Jahresabschluss 2011 zu beschließen und den Amtsdirektor eingeschränkt zu entlasten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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