Vorlage - LS-042/2018

 
 
Betreff: Entlastung des Amtsdirektors für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2011

Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung
23.08.2018 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen ungeändert beschlossen   

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Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt, dem Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg, Herrn Hehenkamp, nach § 82 (4) der BbgKVerf entsprechend dem Vorschlag des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreiss Barnim gemäß § 104 (4) BbgKVerf für die Haushaltsführung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen im Haushaltsjahr 2011 eingeschränkte Entlastung zu erteilen

 

 

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Sachverhalt:

Der Jahresabschluss der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen wurde durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Barnim (RGPA) geprüft. Im Ergebnis der Prüfung wurde nach § 104 (4) der Brandenburgischen Kommunalverfassung ein Schlussbericht erstellt. Darin schlägt das RGPA der Gemeindevertretung vor (Seite 40 des Prüfberichts), den geprüften Jahresabschluss 2011 zu beschließen und den Amtsdirektor eingeschränkt zu entlasten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen