Vorlage - OD-053/2018
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Die Stadt Oderberg beschließt den Leistungskatalog des Baubetriebshofes für das Jahr 2019 und stellt die finanziellen Mittel im Haushalt 2019 zur Verfügung.
Sachverhalt:
Die Stadt Oderberg ist als Eigentümerin kommunaler Grundstücke zur Erledigung der gesetzlichen Pflichten eines Eigentümers verpflichtet. Weiterhin hat sie für die Verkehrssicherheit der öffentlichen Straßen und Wege, der Regeneinläufe und anderer Anlagen Sorge zu tragen. Für die Erledigung dieser Aufgabe wird der Baubetriebshof des Amtes in Anspruch genommen. Im Leistungskatalog sind die voraussichtlichen Arbeitsstunden für die Stadt Oderberg, die sich aktuell an der Planzahl 2018 orientieren, enthalten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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