Vorlage - NI-069/2018 IV
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Sachverhalt:
ln der Sitzung der Gemeindevertretung Niederfinow vom 21.06.2018 wurde gewünscht, die Kontrollen im Rahmen des ruhenden Verkehrs zu erhöhen.
Durch den seit dem 1. Mai 2018 eingesetzten Außendienstmitarbeiter wurden die Kontrollen im Gebiet des Amtes Britz-Chorin-Oderberg erhöht. ln regelmäßigen Abständen wurden/werden alle acht Gemeinden mit ihren Ortsteilen angefahren und Kontrollen im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs durchgeführt. Durch die großen Entferungen zwischen den Gemeinden ist es nötig, die Kontrollen im Vorfeld zu planen. Schwerpunkte der Kontrollen sind das Kloster Chorin, der Parsteinsee, die Stadt Oderberg sowie das Schiffshebewerk. Im Bereich von Kindertagesstätten und Schulen ist der Kontrolldruck bereits jetzt hoch und wird nach dem Ende der Ferien erhöht. Die Stellenbeschreibung des Außendienstmitarbeiters sieht vor, dass dieser 51 Prozent seiner Aufgaben in der Woche für die Überwachung des ruhenden Verkehrs vorsieht. Weitere 5 Stunden pro Woche kommen durch einen weiteren Mitarbeiter hinzu. Besonders im Zeitraum von Ostern bis Oktober wurden/werden intensive Kontrollen durchgeführt. Die Kontrolltätigkeit bezieht sich jedoch nicht ausschließlich auf die Gemeinde Niederfinow. An einem Kontrolltag werden mehrere Punkte angefahren und überprüft. Es handelt sich hierbei um eine Momentaufnahme. Eine flexible Anpassung an die Witterungsbedingungen macht den Einsatz der beiden Mitarbeiter effizient. lm o.g. Zeitraum wurden/werden nahezu alle Wochenenden und Feiertage mit der Kontrolltätigkeit abgesichert.
Eine Auswertung der Verkehrsordnungswidrigkeiten im Zeitraum 01.05. bis 15.08.2018 ergab 129 Fälle in der Gemeinde Niederfinow, die zur Anzeige gebracht wurden.
Der präventiven Wirkung des Außendienstmitarbeiter ist es zu verdanken, dass bei seiner „Sichtung“ die Fahrzeugführer ihre falsch abgestellten Fahrzeuge, noch vor der Erfassung, umparken. Diese Möglichkeit wird allen Verkehrsteilnehmern eingeräumt. Alle, die sich nicht an die Regeln halten, droht ein Verwarnungsgeld nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog.
Die Außendienstmitarbeiter mit Zuständigkeit für die Kontrollen des ruhenden Verkehrs, sind als Ordnungsamtsmitarbeiter zu erkennen.
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