Vorlage - CH-072/2018
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin wählt
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zum Stellvertreter für den Vertreter des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde (ZWA).
Sachverhalt:
Aufgrund von formellen Fehlern werden in den Gemeinden Britz, Chorin, Hohenfinow, Liepe und Lunow-Stolzenhagen die Wahlen der Vertretungspersonen und ihrer Stellvertreter für den ZWA nach § 19 Abs. 3 Satz 5 GKGBbg wiederholt.
Die Wahl ist entsprechend der Maßgaben des § 40 BbgKVerf durchzuführen. Sie erfolgt grundsätzlich geheim (§ 39 Abs. 1 Satz 5 BbgKVerf). Das Abweichen von diesem Grundsatz muss vor der Wah´l einstimmig beschlossen werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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