Vorlage - BR-060/2018
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt den Umzug der Kita in das neu errichtete Gebäude zeitnah im Anschluss an die Abnahme und Freigabe. Es ist vorab eine Inventur durchzuführen. Die Beschaffung von neuen Einrichtungsgegenständen erfolgt nach Umzug. Ausgenommen davon ist die neue Kücheneinrichtung. Diese ist vor Einzug bereits fertig zu stellen.
Sachverhalt:
Die Endabnahme des Neubaus der Kita Britz wird voraussichtlich am 20.11.2018 stattfinden. Somit ist festzuhalten, dass die »alte Kita« in die neuen Räume noch in diesem Jahr einziehen kann.
Aus den Erfahrungen beim Umzug anderer Kitas wie in Chorin und Oderberg heraus wird vorgeschlagen, noch vor dem Umzug eine Inventur über die Gegenstände vorzunehmen, die mit umziehen sollen und müssen. Die »alte Kita« ist vollständig mit teilweise neuwertigen Möbeln eingerichtet. Erst wenn man in den neuen Räumlichkeiten seine Arbeit aufgenommen hat, kann man mit Gewissheit sagen, was noch ergänzt werden muss und mit welcher Dringlichkeit. Eine Neubeschaffung von Möbeln sollte daher erst nach Umzug vorgenommen werden.
Unstrittig ist, dass eine neue Kücheneinrichtung beschafft werden sollte, wobei auch hier die vorhandenen Geräte Berücksichtigung finden müssen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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