Vorlage - NI-070/2018
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Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, das Eigentum am Flurstück 202/0.0 der Flur 4 in der Gemarkung Niederfinow mit einer Größe von 1.195 m², bebaut mit dem „Krafthaus Niederfinow“, mittels Übertragungsvertrag, unentgeltlich zu übernehmen. Das Eigentum soll zum 01.01.2019 in den Besitz der Gemeinde übergehen. Soweit in Bezug auf den Gegenstand dieser Übertragung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Verträge mit Dritten bestehen und die Verträge bei Beginn dieses Vertrages fortbestehen, hat die Gemeinde in alle Rechte und Pflichten des Eigentümers einzutreten. Weiterhin erklärt sich die Gemeinde bereit, alle Verpflichtungen aus den Fördermittelbescheiden u.a. die Zweckbindung (Weiterbetreibung als Museum und Touristinformation usw.) zu übernehmen. Für die Übertragung ist ein notarieller Vertrag zwischen dem Amt Britz-Chorin-Oderberg und der Gemeinde Niederfinow zu schließen. Die mit dem Eigentumsübergang verbundenen Notar- und Gerichtskosten, die Kosten der behördlichen Genehmigungen und Erklärungen tragen die beteiligten Vertragsparteien zu je ½ Anteil.
Sachverhalt: Das Amt Britz-Chorin-Oderberg ist Eigentümerin des Flurstückes 202/0.0 der Flur 4 in der Gemarkung Niederfinow mit einer Größe von 1.195 m². Das Flurstück ist bebaut mit dem „Krafthaus Niederfinow“, Lieper Schleuse 6, 16248 Niederfinow. Die Fläche und das Bauwerk werden zur Zeit auf der Grundlage eines Besitzüberlassungsvertrages durch die Gemeinde Niederfinow genutzt. Der am 27.02.2014 geschlossene Vertrag wurde bereits fristgerecht durch die Gemeinde Niederfinow gekündigt und endet somit am 31.12.2018. Das Amt Britz-Chorin-Oderberg erklärte sich bereit das oben genannte Flurstück und das darauf befindliche Bauwerk „Krafthaus Niederfinow“ ab 01.01.2019, an die Gemeinde Niederfinow, durch Eigentumsübertragung, zu überlassen. Soweit in Bezug auf den Gegenstand dieser Übertragung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Verträge mit Dritten bestehen und die Verträge bei Beginn dieses Vertrages fortbestehen, hat die Gemeinde in alle Rechte und Pflichten des Eigentümers einzutreten. Weiterhin wird erwartet, dass die Gemeinde alle Verpflichtungen aus den Fördermittelbescheiden u.a. die Zweckbindung (Weiterbetreibung als Museum und Tourist-information usw.) übernimmt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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