Vorlage - NI-070/2018

 
 
Betreff: Übernahme des Flurstückes 202/0.0 der Flur 4 in der Gemarkung Niederfinow
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Entwicklungsausschuss Niederfinow Vorberatung
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
13.09.2018 
Gemeindevertretung Niederfinow zurückgestellt   
Anlagen:
Anlage NI-070-2018

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, das Eigentum am Flurstück 202/0.0 der Flur 4 in der Gemarkung Niederfinow mit einer Größe von 1.195 m², bebaut mit dem „Krafthaus               Niederfinow“, mittels Übertragungsvertrag, unentgeltlich zu übernehmen. Das Eigentum soll zum 01.01.2019 in den Besitz der Gemeinde übergehen.

Soweit in Bezug auf den Gegenstand dieser Übertragung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Verträge mit Dritten bestehen und die Verträge bei Beginn dieses Vertrages fortbestehen, hat die Gemeinde in alle Rechte und Pflichten des Eigentümers einzutreten. Weiterhin erklärt sich die Gemeinde bereit, alle Verpflichtungen aus den Fördermittelbescheiden u.a. die Zweckbindung (Weiterbetreibung als Museum und Touristinformation usw.) zu übernehmen.

Für die Übertragung ist ein notarieller Vertrag zwischen dem Amt Britz-Chorin-Oderberg und der Gemeinde Niederfinow zu schließen. Die mit dem Eigentumsübergang verbundenen Notar- und Gerichtskosten, die Kosten der behördlichen Genehmigungen und Erklärungen tragen die          beteiligten Vertragsparteien zu je ½ Anteil.

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt:

Das Amt Britz-Chorin-Oderberg ist Eigentümerin des Flurstückes 202/0.0 der Flur 4 in der        Gemarkung Niederfinow mit einer Größe von 1.195 m². Das Flurstück ist bebaut mit dem       „Krafthaus Niederfinow“, Lieper Schleuse 6, 16248 Niederfinow. Die Fläche und das Bauwerk   werden zur Zeit auf der Grundlage eines Besitzüberlassungsvertrages durch die Gemeinde      Niederfinow genutzt. Der am 27.02.2014 geschlossene Vertrag wurde bereits fristgerecht durch die Gemeinde Niederfinow gekündigt und endet somit am 31.12.2018.

Das Amt Britz-Chorin-Oderberg erklärte sich bereit das oben genannte Flurstück und das darauf befindliche Bauwerk „Krafthaus Niederfinow“ ab 01.01.2019, an die Gemeinde Niederfinow, durch Eigentumsübertragung, zu überlassen. Soweit in Bezug auf den Gegenstand dieser Übertragung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Verträge mit Dritten bestehen und die Verträge bei Beginn dieses Vertrages fortbestehen, hat die Gemeinde in alle Rechte und Pflichten des Eigentümers einzutreten. Weiterhin wird erwartet, dass die Gemeinde alle Verpflichtungen aus den               Fördermittelbescheiden u.a. die Zweckbindung (Weiterbetreibung als Museum und Tourist-information usw.) übernimmt.

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage NI-070-2018 (1948 KB)