Vorlage - PS-016/2014
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Die Gemeindevertretung beschließt die Bildung folgender Fachausschüsse mit einer Besetzungsstärke von:
Name des Fachausschusses Anzahl Anzahl der Mitglieder der sachk. EW
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Problemdarstellung/Sachverhalt: Die Bildung von Ausschüssen obliegt der Gemeindevertretung (§ 43 Abs. 1 BbgKVerf).
Die Gemeindevertretung Parsteinsee hat hierzu im § 16 ihrer Geschäftsordnung vom 10.03.2009 geregelt, dass zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung Fachausschüsse gebildet werden können.
Bislang bestand in der Gemeinde Parsteinsee kein Ausschuss.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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