Vorlage - LI-036/2018

 
 
Betreff: Gemeinde Liepe erklärt sich zur "wolfsfreien Zone"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Liepe Entscheidung
02.10.2018 
Gemeindevertretung Liepe ungeändert beschlossen   
Anlagen:
22082018125921

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt, die Landesregierung des Landes Brandenburg aufzufordern, die Gemeinde Liepe zur wolfsfreien Zone zu erklären. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die entsprechenden Erklärungen abzugeben.

 

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Liepe fordert die Landesregierung des Landes Brandenburg auf, ihr Gebiet im Wolfsmanagementplan als nicht für eine Besiedlung durch den Wolf geeignete Zone auszuweisen. Es stehen dem überwiegend öffentliche Interessen entgegen, insbesondere der Schutz der Bevölkerung, die unbeschwerte Nutzung der offenen Landschaft für Naherholung und Tourismus sowie die ausgeprägte natur- und artgerechte Weidetierhaltung.

Weiterhin fordert die Gemeinde die Landesregierung auf, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass der strenge Schutz des Wolfes auf europäischer Ebene gelockert wird, da die Art nicht mehr vom Aussterben bedroht ist. Auch soll der Wolf mit Jagdzeiten und Abschussquoten ins Jagdrecht aufgenommen wird, damit die Art, wie anderes Wild jagdlich reguliert werden kann.

Darüber hinaus ist dafür Sorge zu tragen, dass alle auch heute schon zulässigen Mittel ausgeschöpft werden, um die Zahl der Wölfe zu reduzieren. In besonders gefährdeten Regionen sollen, zum Schutz der Weidetiere, Schutzjagden nach schwedischem Vorbild durchgeführt werden, ohne rechnerisch die Entwicklung der Wolfspopulation hin zu einem guten Erhaltungszustand zu gefährden. Den betroffenen Tierhaltern und örtlichen Jägern soll an Viehweiden zugebilligt werden, angreifende Wölfe zur Gefahrenabwehr zu töten. Die auf diese Weise getötete Wölfe sind bei der Populationsberechnung der Schutzjagden zu berücksichtigen.

Im Land Brandenburg sollen unter Ausschluss der Gemeinde Liepe, vorrangig  Naturreservate, Truppenübungsplätze und Tagebaukippen als geeignete Gebiete im Wolfsmanagementplan ausgewiesen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich der Wolf in geeignete Gebiete zurückziehen kann und so  u.a. von Schutzjagden und Maßnahmen der Gefahrenabwehr unbehelligt bleibt.  

Finanzielle Aufwendungen für die Gemeinden zieht diese Positionierung nicht nach sich.

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 22082018125921 (268 KB)