Vorlage - BR-064/2018
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Die Gemeinde Britz beschließt den Leistungskatalog des Baubetriebshofes für das Jahr 2019 und stellt die finanziellen Mittel im Haushalt 2019 zur Verfügung.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Britz ist als Eigentümerin kommunaler Grundstücke zur Erledigung der gesetzlichen Pflichten eines Eigentümers verpflichtet. Weiterhin hat sie für die Verkehrssicherheit der öffentlichen Straßen und Wege, der Regeneinläufe und anderer Anlagen Sorge zu tragen. Für die Erledigung dieser Aufgabe wird der Baubetriebshof des Amtes in Anspruch genommen. Im Leistungskatalog sind die voraussichtlichen Arbeitsstunden des Baubetriebshofes für die Gemeinde Britz im Jahr 2019 enthalten. Die Planzahl 2018 für Schule, Hort und Kita wurde aufgrund der Einstellung eines Hausmeisters um 100 Stunden reduziert.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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