Vorlage - AA-040/2018
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt sich ab 01/2019 an der Finanzierung des Behindertenfahrdienstes paritätisch mit 100 € pro Anspruchsberechtigten mit Wohnsitz im Amtsgebiet zu beteiligen.
Sachverhalt:
In der 11. Sitzung des Kreistages Barnim am 24.08.2005 wurde die Finanzierung des Behindertenfahrdienstes beschlossen (siehe Anlage).
Grundsätzlich geht es um die paritätische Finanzierung des Fahrdienstes für Menschen mit Handicap. Den Fahrdienst in Anspruch nehmen können nur die, die folgende Voraussetzungen erfüllen: sie haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Barnim, sie haben das 16. Lebensjahr vollendet und sie sind im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen »aG«.
Mit Schreiben vom 07.05.2018 (Gesprächsprotokoll zum Arbeitsgespräch des Landkreise Barnim mit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg) wurde das Thema »Behindertenfahrdienst« angesprochen und die Aussage getroffen, dass im gesamten Landkreis Barnim derzeit 81 Personen anspruchsberechtigt sind.
Der Anspruchsberechtigte erhält Fahrmarken im Wert von 200 € im Jahr, wenn er in einem Amt bzw. einer amtsfreien Stadt/Gemeinde wohnt, welche sich an der Finanzierung beteiligt. Beteiligt sich das Amt oder die Gemeinde nicht an der Finanzierung, erhält der Anspruchsberechtigte lediglich Fahrmarken im Wert von 100 €.
Sollte sich der Amtsausschuss für eine Teilnahme entscheiden, ist dies schriftlich zu erklären und sind die Kosten in einem einfachen Verfahren dem Landkreis zu erstatten.
Da keine Erfahrungswerte vorliegen können die Kosten nur geschätzt werden. Bei der Schätzung wird zunächst von 10 Anspruchsberechtigten ausgegangen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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