Vorlage - AA-040/2018

 
 
Betreff: Behindertenfahrdienst Landkreis Barnim
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:53.61
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Amt Vorberatung
06.09.2018 
Sozialausschuss zur Kenntnis genommen   
Amtsausschuss Entscheidung
04.10.2018 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2018-09 Anlage zu BV AA-040.2018

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt sich ab 01/2019 an der Finanzierung des Behindertenfahrdienstes paritätisch mit 100 € pro Anspruchsberechtigten mit Wohnsitz im Amtsgebiet zu beteiligen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

In der 11. Sitzung des Kreistages Barnim am 24.08.2005 wurde die Finanzierung des Behindertenfahrdienstes beschlossen (siehe Anlage).

 

Grundsätzlich geht es um die paritätische Finanzierung des Fahrdienstes für Menschen mit Handicap. Den Fahrdienst in Anspruch nehmen können nur die, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

        sie haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Barnim,

        sie haben das 16. Lebensjahr vollendet und

        sie sind im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen »aG«.

 

Mit Schreiben vom 07.05.2018 (Gesprächsprotokoll zum Arbeitsgespräch des Landkreise Barnim mit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg) wurde das Thema »Behindertenfahrdienst« angesprochen und die Aussage getroffen, dass im gesamten Landkreis Barnim derzeit 81 Personen anspruchsberechtigt sind.

 

Der Anspruchsberechtigte erhält Fahrmarken im Wert von 200 € im Jahr, wenn er in einem Amt bzw. einer amtsfreien Stadt/Gemeinde wohnt, welche sich an der Finanzierung beteiligt. Beteiligt sich das Amt oder die Gemeinde nicht an der Finanzierung, erhält der Anspruchsberechtigte lediglich Fahrmarken im Wert von 100 €.

 

Sollte sich der Amtsausschuss für eine Teilnahme entscheiden, ist dies schriftlich zu erklären und sind die Kosten in einem einfachen Verfahren dem Landkreis zu erstatten.

 

Da keine Erfahrungswerte vorliegen können die Kosten nur geschätzt werden. Bei der Schätzung wird zunächst von 10 Anspruchsberechtigten ausgegangen.

 

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

1.000,00 €

4128001-10100-5331….

2019

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Konto ist neu einzurichten für soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen für Krankentransporte

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-09 Anlage zu BV AA-040.2018 (139 KB)