Vorlage - AA-041/2018
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die in der Anlage befindliche 1. Änderung des Leistungsvertrages zur Jugendkoordination im Amt Britz-Chorin-Oderberg.
Sachverhalt:
Mit der Neueinstellung von Frau M. Jung als Jugendkoordinatorin zum 01.05.2018 verpflichtete sich das Amt Britz-Chorin-Oderberg entsprechend die Personalkosten an die tariflichen Steigerungen anzupassen. Damit verbunden änderte sich auch der Eigenanteil des Amtes an den Personalkosten. Somit zahlt der Landkreis jetzt 23.453,58 € und das Amt 24.198,42 € der gesamten Personalkosten von 47.652,00 €.
Die letzte Anpassung des Zuschusses durch den Landkreis erfolgte bereits in 2018 und zwar um 2 Prozentpunkte.
Im weiteren wird vorgeschlagen, die Geschäftskosten der Jugendkoordination von 2.600 € auf 3.500 € anzuheben. Die Mittelabrechnung des Internationalen Bunds (IB) zeigt schon seit einigen Jahren, dass hier keine Kostendeckung trotz sparsamer Mittelbewirtschaftung mehr möglich war. Als Geschäftskosten wurden in 2017 abgerechnet: Telefonkosten, Porto, Büromaterial, Fahrkosten, Abschreibungsbetrag für Laptop mit einem Gesamtwert von 3.208,11 € (Unterlagen sind einsehbar). Der bisher durch das Amt an den IB gezahlte Betrag von 2.600 € war 100prozentig durch den Landkreis gefördert. Mit der Anhebung würde das Amt die Geschäftskosten mit 900 € anteilig übernehmen.
Die dritte Kostenart bilden die Projektmittel. Sie dienen der Deckung einerseits von Ausgaben im Zusammenhang mit der Arbeit der Jugendförderung (Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.) und andererseits von Zuschüssen für Projekte im Ehrenamt (z. B. Vereine). Dieser Betrag ist vertraglich zur Zeit mit 15.397,13 € festgeschrieben. Der vorliegende Vorschlag berücksichtigt für 2019 eine Erhöhung auf 19.500,00 €. Mit der Erhöhung des Betrages um 4.102,87 € wäre es möglich, auch andere als die bisherigen Projekte im Amtsgebiet zu unterstützen und auch der Jugendförderung, die grundsätzlich aus den Mitteln des Landkreises bezahlt werden sollten, mehr sächliche Möglichkeiten einzuräumen.
In der Anlage finden Sie den Entwurf der 1. Änderung des Leistungsvertrages zur Jugendkoordination im Amt Britz-Chorin-Oderberg mit allen hier vorgeschlagenen Änderungen.
Die Zahlen für den Zuschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Jugendkoordination nochmals im Überblick:
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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