Vorlage - AA-042/2018

 
 
Betreff: Qualifizierung und Ausbildung im Amt Britz-Chorin-Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:11.22
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Amt Vorberatung
06.09.2018 
Sozialausschuss zur Kenntnis genommen   
Amtsausschuss Entscheidung
04.10.2018 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2

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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt einen Ausbildungsplatz für die Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes zur Verfügung zu stellen und den freien Ausbildungsplatz an das Oberstufenzentrum in Templin zu melden. Die Stelle wird außerhalb der Notwendigkeiten des Betreuungsschlüssels im Stellenplan 2019 ff. ausgewiesen.

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Sachverhalt:

 

Qualifikation/Fortbildung pädagogisches Personal

 

Für jede pädagogische Kraft wurden 150,00 € pro Haushaltsjahr für Qualifikationsmaßnahmen eingeplant. Die Haushaltsmittel wurden in den vergangenen Jahren nicht in voller Höhe in Anspruch genommen:

 

 

HH-Ansatz 2016

Saldo

HH-Ansatz 2017

Saldo

Kita Chorin

1.200,00 €

460,00 €

1.400,00 €

654,00 €

Kita Brodowin

450,00 €

75,00 €

485,00 €

146,00 €

Kita Golzow

450,00 €

215,00 €

428,00 €

300,00 €

Kita Hohenfinow

450,00 €

45,00 €

930,00 €

461,00 €

Kita Niederfinow

3.650,00 €

1.144,00 €

900,00 €

790,00 €

Kita Oderberg

3.500,00 €

1.215,00 €

3.330,00 €

465,00 €

Hort Oderberg

305,00 €

180,00 €

870,00 €

461,00 €

 

Unter anderem um diesem Trend entgegen zu wirken, wurde 2017 eine Dienstvereinbarung zum Thema Qualifikation abgeschlossen (Anlage 1). Der notwendige Qualifizierungsbedarf eines jeden Beschäftigten soll in einem Qualifizierungsgespräch zwischen der Leitung der Einrichtung und dem Beschäftigten bestimmt werden. Dadurch kann sowohl eine detaillierte Haushaltsplanung durchgeführt, als auch der notwendige Qualifizierungsbedarf je Beschäftigten besser erfasst werden. Die bisherigen Qualifizierungsmaßnahmen die seit 2015 durch das pädagogische Personal wahrgenommen wurden, sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Qualifikation/Fortbildung Verwaltungsmitarbeiter

 

Die Dienstvereinbarung »Qualifikation« gilt auch für die Mitarbeiter der Verwaltung und findet hier Anwendung.

 

Mit Einführung der Entgeltordnung (VKA) zum 1. Januar 2017 wurden die grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen festgeschrieben. Unter Nr. 7 der Vorbemerkungen sind unter anderem die Ausbildungs- und Prüfungspflichten verfasst worden. Gemäß Nr. 7 Absatz 2 Satz 1 muss in den Entgeltgruppen 5 bis 9a eine Erste Angestelltenprüfung abgelegt werden und nach Satz 2 eine Zweite Angestelltenprüfung in den Entgeltgruppen 9b bis 12. Die Erste Angestelltenprüfung ist der Ausbildung zum/r Verwaltungsfachangestellten gleichgestellt und erfüllt die Ausbildungs- bzw. Prüfungspflicht.

 

Derzeit ist im Bereich des kommunalen Arbeitgeberverbandes Brandenburg noch keine Ausbildungs- und Prüfungspflicht vereinbart worden. Diese Prüfungspflicht soll in den kommenden Jahren jedoch für alle Bundesländer gleichermaßen ihre Gültigkeit erlangen. Im Amt Britz-Chorin-Oderberg haben neun Mitarbeiter nicht die entsprechende Ausbildung bzw. Qualifikation. Es ist im Sinne der Arbeitnehmer also dafür zu sorgen, dass die geforderten Voraussetzungen rechtzeitig erworben werden können.

 

Hierfür wurde in Kooperation mit der Brandenburgischen Kommunalakademie ein Angestelltenlehrgang (AL I / Angestelltenlehrgang AI 4/18 Amt Britz-Chorin-Oderberg) in unserer Verwaltung organisiert. Der Lehrgang beginnt am 24. September 2018 und wird voraussichtlich bis April 2020 andauern. Vorteil für unsere acht Mitarbeiter und den Arbeitgeber ist, dass dieser Lehrgang in den Räumlichkeiten des Amtes durchgeführt wird. Somit entfallen zusätzliche Zeiten und Kosten für Fahrt und Unterkunft. Auch sind die Mitarbeiter vor Ort und können in akuten Bedarfsfällen zu Sachverhalten befragt werden.

 

Weiterhin wird ein Mitarbeiter ab dem 17. September 2018 an der Aufstiegsfortbildung zum Verwaltungsfachwirt (VFW 1/18) in Potsdam teilnehmen.

 

Mit den Mitarbeitern wird entsprechend der Dienstvereinbarung »Qualifikation« eine Qualifikationsvereinbarung für diesen Lehrgang abgeschlossen.

 

Ausbildung:

 

Im Zeitraum vom August 2013 bis Juni 2016 wurden in den Kindertagesstätten des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zwei Auszubildende im Rahmen der berufsbegleitenden Ausbildung zur „staatlich anerkannten Erzieherin“ qualifiziert. Beide Auszubildenden konnten nach Abschluss der Maßnahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden. 

 

Aufgrund dieser sehr guten Erfahrungen wird empfohlen, auch künftig einen Ausbildungsplatz zur berufsbegleitenden Ausbildung zum/r staatlich anerkannten Erzieher/in zur Verfügung zu stellen.

 

Die Zugangsvoraussetzungen für diesen Ausbildungsberuf sind das Abitur, die Fachoberschulreife, eine Vorbildung als Sozialassistent/in oder eine ähnliche Ausbildung. Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in den theoretischen und den praktischen Ausbildungsteil. Die Theorie wird am Oberstufenzentrum in Templin vermittelt und die Praxis erfolgt in den Einrichtungen des Amtes.

 

Die Anmeldung des Platzbedarfs muss spätestens zum Januar 2019 an das Oberstufenzentrum in Templin erfolgen, um den Ausbildungsbeginn in 2019 realisieren zu können. Der/die Auszubildende erhält durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg eine Vergütung entsprechend der Entgeltgruppe S4 Fallgruppe 3, Stufe 1. Die Kosten der berufsbegleitenden Ausbildung belaufen sich auf ca. 22.000,00 € pro Jahr. Schulgeld ist für den theoretischen Teil nicht zu zahlen.

 

Es kann eine Anrechnung des Auszubildenden beim pädagogischen Personal mit 80 % der Arbeitszeit gemäß § 10 Absatz 2 Kita-Personalverordnung und damit eine Förderung der Personalkosten um ca. 84 % erfolgen. Aus den Erfahrungen heraus stellt sich dies allerdings als uneffektiv und schlecht umsetzbar dar. Zum einen weil die Person noch in der Ausbildung ist und damit keine gleichwertige Arbeit leisten kann und zum anderen benötigt die/der Auszubildende selbst noch Anleitung durch die pädagogischen Kräfte. Daher wird empfohlen die Stelle im Stellenplan für die Ausbildung außerhalb des Schlüssels für das pädagogische Personal vorzusehen. 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

22.000,00 €

… - 5012000

… - 5022000

… - 5032000

2019 ff

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Mittel sind im Entwurf des Haushaltsplans 2019 einzuplanen.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1 (1503 KB)    
Anlage 1 2 Anlage 2 (128 KB)