Vorlage - BR-08/2014
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Die Gemeindevertretung Britz gestattet dem Landschaftspflegeverband Uckermark-Schorfheide e.V., Hoher Steinweg 5-6, 16278 Angermünde, auf dem Flurstück 521 der Flur 1, Gemarkung Britz, eine wegbegleitende Pflanzung mit 9 Stück kleinkronigen Laubbäumen gemäß Anlage vorzunehmen. Die Maßnahmenumsetzung hat auf Kosten des Vorhabenträgers zu erfolgen. Die Gemeinde Britz übernimmt in diesem Zusammenhang keinerlei Kosten jedweder Art.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Gemäß § 10 ff. Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) i.V.m. § 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist der Eingriff in Natur und Landschaft, im Rahmen der Errichtung der Freiflächenphotovoltaikanlage Britz durch entsprechende Maßnahmen vom Verursacher auszugleichen bzw. zu kompensieren. Gemäß des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01-12 „Freiflächenphotovoltaikanlage“ der Gemeinde Britz Punkt 6.8 sind Maßnahmen zur Kompensation vorgesehen. Zur Kompensation ist eine wegbegleitende Pflanzung mit 9 Stück kleinkronigen Laubbäumen an der Straße „Zum Hasenpfuhl“ vorgesehen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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