Vorlage - LS-050/2018
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen ordnet alle Fahrten des Vertreters der Gemeinde zu den Sitzungen der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes »Welse« als Dienstreisen im Sinne von § 7 Absatz 1 der Entschädigungssatzung der Gemeinde an. Dies gilt im Verhinderungsfall auch für den Stellvertreter des Vertreters.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen hat einen Sitz in der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes »Welse«. Die Gemeindevertretung benennt für jede Wahlperiode einen Vertreter für die Verbandsversammlung (momentan: Herr Dieter Bartz). Der Vertreter nimmt regelmäßig an den Sitzungen der Verbandsversammlung teil, dabei entstehen Fahrt- bzw. Reisekosten. Im Verhinderungsfall nimmt sein Stellvertreter (momentan: Herr Christian Quilitz) diese Aufgabe war.
Nach § 7 Absatz 1 der Entschädigungssatzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen werden Reisekosten durch die Gemeinde nur dann erstattet, wenn die Gemeindevertretung diese Fahrten als Dienstreise angeordnet hat:
»Reisekostenvergütung wird nur für Dienstreisen gewährt, die von der Gemeindevertretung angeordnet werden. Für Dienstreisen wird eine Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes gewährt.«
Um eine entsprechende Entschädigung des Vertreters bzw. Stellvertreters zu ermöglichen, ist somit die allgemeine Anordnung der Fahrten zur Verbandversammlung als Dienstreise notwendig.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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