Vorlage - BR-076/2018 IV

 
 
Betreff: zulässige Höchstgeschwindigkeit 30km/h für die gesamte Ortslage Britz
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Information
24.09.2018 
Gemeindevertretung Britz zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
19092018095737

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Gemeinde Britz, vertreten durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg, liegt ein Antrag vom 08.08.2018, welcher dem Ordnungsamt am 18.09.2018 zugegangen ist, für die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in den Nachtstunden vor. Der Antrag wird mit der Lärmbelästigung aufgrund des starken Nachtverkehrs begründet. Gemäß dem vorliegenden Antrag soll die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Eberswalder Straße ab Bahnübergang bis zum Lebensmittelmarkt (Norma) eingerichtet werden.

Der Antrag wurde bereits in der Bauausschusssitzung Britz am 10.09.2018 erläutert. Im Ergebnis wird vom Bauauschuss Britz empfohlen, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf die gesamte Ortslage Britz auszuweiten.

 

Gegenwärtig befindet sich die Gemeinde Britz, vertreten durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg im Anhörungsverfahren bezüglich der Beschilderung vor der neuen Kita. Gemäß Anhörungsverfahren ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h ab Bahnübergang bis zur Ampel geplant. Weiterhin ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ab dem Lebensmittelmarkt (Norma) bis kurz vor dem Ortsausgang Birtz durch entsprechende Verkehrszeichen angeordnet und gekennzeichnet.

 

Die Gemeindevertretung Britz möge sich dazu positionieren, ob die Ordnungsverwaltung eine verkehrsrechtliche Anordnung für die gesamte Ortslage Britz entlang der L23 beantragen soll. Die Entscheidung ist im Protokoll festzuhalten.

Seitens des Ordnungsamtes wird darauf verwiesen, dass angesichts der vorhandenen und bereits beabsichtigten Beschilderung mit 30 km/h entlang der L23 (Ortslage Britz) mit einer Versagung des Antrages zu rechnen ist.

In Abhängigkeit der Positionierung der Gemeindevertretung Britz wird eine entsprechende Beschlussvorlage für die nachfolgende Sitzung der Gemeindevertretung Britz erarbeitet.