Vorlage - BR-078/2018 IV

 
 
Betreff: Gemeinsame Nutzung Geh-Radweg entlang der L23
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Information
29.10.2018 
Gemeindevertretung Britz zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
19092018075329
19092018080150

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In der Bauausschusssitzung Britz am 10.09.2018 wurde die Nutzung des Gehweges durch Radfahrer nochmals erläutert. Der Bauauschuss Britz empfiehlt den Gehweg entlang der L23 als gemeinsamen Geh-/Radweg zu kennzeichnen.

 

In diesem Zusammenhang verweist das Ordnungamt des Amtes Britz-Chorin-Oderberg auf die Informationsvorlage (BR-079/2017 IV) sowie auf einen Artikel im Anzeiger (12/2017).

In der Informationsvorlage wurde die Abordnung der Radwegbenutzungspflicht an der Joachimsthaler Straße und Eberswalder Straße erläutert. Eigens zur Erläuterung der verkehrsrechtlichen Notwendigkeit der Abordnung von Radwegen, hier im Speziellen entlang der L23, hat der Leiter der Unteren Straßenverkehrsbehörde, Herr Kerlikowski, am Bauausschuss der Gemeinde Britz am 09.11.2015 teilgenommen (vgl. Niederschrift zur Sitzung des Bauausschusses am 09.11.2015).

Ferner wurde für die Öffentlichkeit in dem Beitrag für den Anzeiger (12/2017) dargestellt, in welchen Bereichen der Radfahrer die Fahrbahn benutzen muss und in welchen Bereichen der Gehweg genutzt werden kann.

Aus Sicht der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim ist eine gesonderte Beschilderung für die Nutzung des Gehweges durch Radfahrer, aufgrund der baulichen Gestaltung (Teilung des Weges mit Pflastersteinen), entbehrlich.