Vorlage - AA-046/2018
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Der Amtsausschuss bestätigt die Schließzeiten der Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für das Jahr 2019 entsprechend der Anlage 1.
Sachverhalt:
Gemäß § 7 Absatz 3 der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg vom 16. November 2009, besteht die Möglichkeit, an einzelnen Ta-gen die Einrichtung zu schließen. An diesen Tagen werden Kinder mit unabwendbarem Betreu-ungsbedarf auf schriftlichen Antrag (mit Begründung der Notwendigkeit) in anderen Einrichtungen des Amtes Britz-Chorin-Oderberg. Das kann auch in einer anderen als der eigenen Kita erfolgen. Eltern haben die Möglichkeit bis zum 31.12.2018 einen Antrag auf Betreuung während der Schließzeiten zu stellen. Die in Anlage 1 ersichtlichen Schließzeiten wurden dem Träger durch die Einrichtungen übermittelt und sind lt. Aussage der Kitaleitung mit den Eltern abgestimmt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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