Vorlage - AA-042/2014
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Die Mitglieder des Amtsausschusses beschließen eine offene Wahlabstimmung
ja nein
Die Mitglieder des Amtsausschusses des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wählen aus ihrer Mitte zur/zum 2. Stellvertreter/in der/des Ausschussvorsitzenden
Frau/Herr ……………………………………………..
Problemdarstellung/Sachverhalt: Die Wahl der/des Ausschussvorsitzenden und ihrer/seiner Stellvertreter erfolgt in der ersten Sitzung des Amtsausschusses nach der Gemeindewahl in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 33 Abs. 2 der BbgKVerf aus der Mitte des Amtsausschusses.
Die Wahl erfolgt als Einzelwahl nach der Vorschrift des § 40 BbgKVerf.
Zu beachten ist außerdem, dass grundsätzlich gemäß § 39 Abs. 1 Satz 5 BbgKVerf geheim abzustimmen ist. Abweichungen können jedoch vor der jeweiligen Wahl einstimmig beschlossen werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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