Vorlage - OD-063/2018
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Prüfung einer weiteren Bushaltestelle für 16248 Oderberg, Neuendorf. Die Verwaltung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wird damit beauftragt, einen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung beim Landkreis Barnim zu stellen. Dem Amt Britz-Chorin-Oderberg liegt ein Antrag für eine Bushaltestelle in 16248 Oderberg, Neuendorf an der B158 vor. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befindet sich eine Bushaltestelle in 16248 Oderberg, Neuendorf entlang der B158 in Höhe der Kreuzung B158 / L 282. Diese Bushaltestelle wird von den Buslinien 463, 873 und 874 angefahren. Gemäß dem Antrag, soll eine weitere Bushaltestelle in Höhe der Kreuzung B 158 / Straße „Neuendorf“ errichtet werden. Der Antrag für eine weitere Bushaltestelle wird damit begründet, dass die jetztige Bushaltestelle für viele Anwohner, ältere Menschen sowie für Schulanfänger nicht gut erreichbar ist, aufgrund der Entfernung (750 m zur derzeitigen Haltestelle) und der fehlenden Gehwege für Fußgänger sowie der fehlenden Straßenbeleuchtung. Für die Prüfung zur Errichtung einer weiteren Bushaltestelle fallen zunächst keine Kosten an. Das Ordnungsamt weist jedoch daraufhin, dass es sich hierbei um keine Behelfsbushaltestelle handelt, sondern aufgrund der Begründung des Antrages mit einer dauerhaften Bushaltestelle zu rechnen ist. Dies hat zur Folge, dass die Bushaltestelle gemäß den Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ) ausgebaut werden muss. Danach müssen die Zu- und Abgänge zum Haltestellenbereich sicher, bequem und barrierefrei zu erreichen sein. Weiterhin muss der Wartebereich der Sicherheit der Fahrgäste dienen, hierzu zählt ein ausreichend großer befestigter Wartebereich sowie Beleuchtung des Haltestellenbereiches. Auch sollte den Fahrgästen ein Wetterschutz und Sitzmöglichkeiten geboten werden. Eine Umsetzung der baulichen Maßnahme wird, sofern es von der Stadtverordnetenversammlung Oderberg gewünscht ist, durch das Bauamt geprüft. Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im übrigen öffentlichen Personennahverkehr können beim Landkreis Barnim Zuwendungen bis zum 31.10. einen jeden Jahres beantragt werden. In Abhängigkeit der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung Oderberg wird die Beantragung der Zuwendungen beim Landkreis Barnim für das Jahr 2019 beabsichtigt. Eine Umsetzung der baulichen Maßnahme kann voraussichtlich für das Jahr 2020 eingeplant werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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