Vorlage - CH-085/2018

 
 
Betreff: Erweiterung der Kita »Zauberlinde« in Golzow
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:51.15
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Chorin Vorberatung
09.10.2018 
Haupt- und Finanzausschuss Chorin ungeändert beschlossen  (CH-085/2018)
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
25.10.2018 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Grundriss

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, die Kindertagesstätte »Zauberlinde« in Golzow um die »Räume der Gemeindeverwaltung« zu erweitern. Hierzu soll ein Vorschlag durch die Amtsverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Team der Kita erarbeitet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Kindertagesstätte der Gemeinde Chorin Ortsteil Golzow wird in einem alten Gutshaus betrieben. Hierfür liegt eine Betriebserlaubnis vom 23.10.2001 vor. Darin wird die Kapazität der Einrichtung auf 36 Kinder im Alter zwischen 0 bis einschließlich Grundschulalter festgelegt.

 

In den letzten Jahren war die Kita lediglich mit 20 bis 24 Kindern ausgelastet. Zwischenzeitlich liegen wir aber an der Kapazitätsgrenze (Stichtag 01.09.2018 32 Kinder). Dabei fällt bei der täglichen Arbeit in der Einrichtung auf, dass der Platz »gefühlt« nicht ausreicht. Man ist grundsätzlich eingerichtet für 24 Kinder.

 

Rechtlich gesehen, finden hier die »Grundsätze des Verwaltungshandelns bei der Prüfung der räumlichen Bedingungen von Kindertagesstätten« (vom Landesjugendhilfeausschuss am 12.07.1999 beschlossen) Anwendung. Hier werden die Größen der Spielflächen und grundlegende Anforderungen an Kindertagesstätten definiert.

 

Dem folgend sind die Spielflächen in der Kita abzüglich der Stellflächen für Schränke grundsätzlich ausreichend. Auch sind die sanitären Anlagen genügend. Aber es fehlen neben den Haupträumen sogenannte Nebenräume. Sie dienen dem Separieren von Kindergruppen für unterschiedliche Tätigkeiten; ein zusätzlicher Bewegungsraum zur Bewegungsförderung und auch eine Möglichkeit zur kurzfristigen Unterbringung von erkrankten Kindern. Auch gibt es keine separate Möglichkeit für Elterngespräche und Besprechungen. Die Erzieher haben keinen Aufenthaltsraum zum Umkleiden und Ablegen der persönlichen Sachen; die Leiterin kein Büro. Auch nicht ausreichend ist der Garderobenbereich für die Kinder. Hier müssen Taschen aber auch Schmutzwäsche aufbewahrt werden können. Auch ist die Kita nicht barrierefrei, was nach neuem Standard abzuändern wäre.

 

Mit der Einführung der Vollverpflegung steht die Einrichtung vor weiteren Herausforderungen räumlicher Art. Es müssen Lebensmittel gelagert werden und es bedarf eines Bereiches für die Zu- bzw. Aufbereitung von Speisen.

 

In der Kita Golzow arbeiten derzeit fünf Mitarbeiterinnen.

 

In der Anlage befindet sich ein Grundriss der Etage im Gebäude, auf der sich die Kita derzeit befindet. Große Erweiterungsmöglichkeiten ergeben sich hier nicht. Lediglich die Räume, die hier als »Räume der Gemeindeverwaltung« ausgewiesen sind, bieten eventuell noch Platz, den man der Kita zuschlagen könnte. Im Zusammenhang mit weiteren Umbauten könnten wenigstens die Mindestanforderungen an eine moderne Kita erfüllt werden.

 

Alternativ hierzu wäre es, weniger Kinder in der Einrichtung zu betreuen und die Kita so umzugestalten, dass 20 Kinder betreut und trotzdem die Anforderungen erfüllt werden können.

 

Die Kosten sind noch nicht weder für Variante eins, der Erweiterung, noch für die Variante zwei, der Verringerung der Kapazität, ermittelt worden. Sie werden entsprechend des Auftrages aus diesem Beschluss zusammengestellt und der Gemeinde vorgelegt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

Noch nicht beziffert!

 

2019 ff

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Grundriss (501 KB)