Vorlage - HO-036/2018

 
 
Betreff: Neufassung der Hauptsatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.20
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hohenfinow Entscheidung
21.02.2019 
Gemeindevertretung Hohenfinow ungeändert beschlossen  (HO-036/2018)
Anlagen:
2019-02 Hauptsatzung Hohenfinow (Entwurf)
2014-09-10 Hauptsatzung der Gemeinde Hohenfinow

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt die Neufassung der Hauptsatzung entsprechend der Anlage 1.

 

 

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Sachverhalt:

 

Am 3. Juli 2018 trat das Erste Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg – Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten vom 29. Juni 2018 in Kraft. Dadurch wurden die

Paragrafen 13 und 15 der Kommunalverfassung geändert und der Paragraf 18a neu eingefügt.

 

In  §  13  der  Kommunalverfassung  wurde  neben  der  schon  existierenden  Einwohnerfragestunde und der Einwohnerversammlung als ergänzende Beteiligungsform die Einwohnerbefragung aufgenommen. Die Kommentierung hierzu:

 

»In der Form der Einwohnerbefragung kommt besonders stark der ergänzende Legitimationsfaktor

zum  Ausdruck.  Die  Einwohnerbefragung  kann  die  Legitimation  der  abschließend  durch  die  Gemeindevertretung getroffenen Entscheidung ergänzen und die Akzeptanz bei den Einwohnern erhöhen. Mit der Ergänzung der repräsentativen Demokratie bietet sich die Chance, jahrelange Diskussionen in einer Gemeinde einem Ergebnis zuzuführen oder auch der Entfremdung vieler Bürgerinnen und Bürger von dem strikt repräsentativen System entgegenzuwirken.«

 

Weiterhin wurde in § 15 der Kommunalverfassung die Entscheidung über die Zulassung eines Bürgerbegehrens  von  der  Gemeindevertretung  überwiegend  auf  die  zuständige  Kommunalaufsichtsbehörde  verlagert  und  darüber  hinaus  die  bisherige  Möglichkeit  des  Ausschlusses  der  Briefwahl bei Bürgerentscheiden entfernt.

 

Schließlich wurde mit § 18a der Kommunalverfassung eine besondere Form der Einwohnerbeteiligung neu eingeführt. Durch die »Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen« ist die

Gemeinde nun verpflichtet, dem Nachwuchs eigenständige Mitwirkungsrechte bei allen Gemeinde-angelegenheiten die Kinder und Jugendliche berühren, einzuräumen.

 

Aus  diesen  Änderungen  ergibt  sich  zwingend  Bedarf  zur  Aktualisierung  bzw.  Neufassung  der Hauptsatzungen  des  Amtes  und  der  Gemeinden.  Das  Land  Brandenburg  hat  für  diesen  Zweck eine  Frist  von  einem  halben  Jahr  (bis  zum  3.  Januar  2019)  eingeräumt,  in  der  nicht  angepasste Hauptsatzungen nicht als rechtswidrig behandelt werden sollen.

 

Die aktuelle Hauptsatzung der Gemeinde Hohenfinow vom 16. September 2014 ist unabhängig davon in einigen Punkten an die aktuelle Gesetzeslage anzupassen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 2019-02 Hauptsatzung Hohenfinow (Entwurf) (143 KB)    
Anlage 1 2 2014-09-10 Hauptsatzung der Gemeinde Hohenfinow (1326 KB)