Vorlage - LS-051/2018

 
 
Betreff: Neufassung der Hauptsatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.20
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung
22.11.2018 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2018-11 Hauptsatzung LS (Entwurf)
2009 Lunow-Stolzenhagen Hauptsatzung

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt die Neufassung der Hauptsatzung entsprechend der Anlage 1.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Am 3. Juli 2018 trat das Erste Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg – Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten vom 29. Juni 2018 in Kraft. Dadurch wurden die Paragrafen 13 und 15 der Kommunalverfassung geändert und der Paragraf 18a neu eingefügt.

 

In § 13 der Kommunalverfassung wurde neben der schon existierenden Einwohnerfragestunde und der Einwohnerversammlung als ergänzende Beteiligungsform die Einwohnerbefragung aufgenommen. Die Kommentierung hierzu:

 

»In der Form der Einwohnerbefragung kommt besonders stark der ergänzende Legitimationsfaktor zum Ausdruck. Die Einwohnerbefragung kann die Legitimation der abschließend durch die Gemeindevertretung getroffenen Entscheidung ergänzen und die Akzeptanz bei den Einwohnern erhöhen. Mit der Ergänzung der repräsentativen Demokratie bietet sich die Chance, jahrelange Diskussionen in einer Gemeinde einem Ergebnis zuzuführen oder auch der Entfremdung vieler Bürgerinnen und Bürger von dem strikt repräsentativen System entgegenzuwirken.«

 

Weiterhin wurde in § 15 der Kommunalverfassung die Entscheidung über die Zulassung eines Bürgerbegehrens von der Gemeindevertretung überwiegend auf die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde verlagert und darüber hinaus die bisherige Möglichkeit des Ausschlusses der Briefwahl bei Bürgerentscheiden entfernt.

 

Schließlich wurde mit § 18a der Kommunalverfassung eine besondere Form der Einwohnerbeteiligung neu eingeführt. Durch die »Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen« ist die Gemeinde nun verpflichtet, dem Nachwuchs eigenständige Mitwirkungsrechte bei allen Gemeindeangelegenheiten die Kinder und Jugendliche berühren, einzuräumen.

 

Aus diesen Änderungen ergibt sich zwingend Bedarf zur Aktualisierung bzw. Neufassung der Hauptsatzungen des Amtes und der Gemeinden. Das Land Brandenburg hat für diesen Zweck eine Frist von einem halben Jahr (bis zum 3. Januar 2019) eingeräumt, in der nicht angepasste Hauptsatzungen nicht als rechtswidrig behandelt werden sollen.

 

Die aktuelle Hauptsatzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen aus dem Jahr 2009 ist unabhängig davon zu überarbeiten. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim weist seit längerer Zeit auf bestehende Rechtsfehler in der Hauptsatzung hin, die sich aus einer nicht hinreichend konkreten Definition der Ortsteile Lunow und Stolzenhagen ergeben. Auch hier ist die Kommunalaufsicht nicht bereit, diese Fehler zu tolerieren und verlangt eine Korrektur bis spätestens zum 31. Dezember 2018.

 

Insofern wurde die komplette Hauptsatzung unter Berücksichtigung der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg sowie der rechtlichen Änderungen der Kommunalverfassung komplett überarbeitet.

 

Einige der wichtigsten Punkte:

 

·       Konkretisierung der Definition der Ortsteile

·       Neugliederung der »Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner« und Erweiterung um Möglichkeit der Einwohnerbefragung

·       Streichung des Paragrafen »Ausschluss der Briefabstimmung bei Bürgerentscheiden«, da rechtlich nicht mehr zulässig

·       Streichung des Paragrafen »Gleichberechtigung von Mann und Frau«: ein solcher Hinweis ist unnötig, da die Gleichberechtigung in Grundgesetz und Kommunalverfassung festgeschrieben ist. Im Zweifelsfall wird in kommunalen Satzungen der Gemeinde bei geschlechtsspezifischen Begriffen das generische Maskulinum verwandt.

·       die bisherigen Paragrafen »Entscheidungen der Gemeindevertretung über Vermögensgegenstände der Gemeinde« und »Der Gemeindevertretung vorbehaltene Gruppen von Entscheidungen« wurden in »Geschäfte der laufenden Verwaltung« zusammengefasst, die bisherigen Wertgrenzen wurden dabei übernommen bzw. ein Mittelwert gebildet

·       Festlegung der Verfahrensweise bei Vergaben analog zum Amt und anderen Gemeinden

 

Neu eingefügt wurde der Paragraf »Beteiligung von Kindern und Jugendlichen«. Im Ergebnis einer Online-Befragung der Kinder- und Jugendlichen des Amtes Britz-Chorin-Oderberg im Oktober 2018 wurden mehrheitlich folgende Formen der Beteiligung gewünscht:

 

·       mediengebundene Formen

·       offene Formen der Beteiligung

·       projektbezogene Formen

 

Die Gemeinde entscheidet über die Beteiligungsform per Beschluss und legt in diesem die Einzelheiten der Durchführung der Maßnahme fest.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 2018-11 Hauptsatzung LS (Entwurf) (25 KB)    
Anlage 1 2 2009 Lunow-Stolzenhagen Hauptsatzung (313 KB)