Vorlage - OD-066/2018 IV
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Sachverhalt:
Neben der Anlegestelle „Bollwerk“ an der Havel-Oder-Wasserstraße befindet sich ein Sportbootanleger (HOW km 85,520), der, wie das „Bollwerk“, durch die Stadt Oderberg betrieben wird. Gemäß der Strom- und Schiffahrtspolizeilichen Genehmigung für die Anlage, dürfen dort Sportboote mit einer Länge von bis zu 5 m, einer Breite von bis zu 2 m und einem Tiefgang von bis zu 1 m anlegen. Das Anlegen ist grundsätzlich nur parallel zum Ufer gestattet.
Durch den Förderverein Binnenschifffahrts-Museum Oderberg e.V. wurde angeregt prüfen zu lassen, ob auch größere Sportboote von ca. 12 m Länge an dem Bootsanleger anlegen können. Denn nach den Beobachtungen des Vereins besteht hierfür Bedarf. Die meisten Sportboote überschreiten die für die Anlegestelle maximal zugelassene Länge von 5 m und können daher nur an der Marina, 2 km außerhalb des Ortskerns, anlegen. Dadurch gehen, so der Verein, der Stadt Oderberg Touristen verloren.
Das Wasser- und Schifffahrtsamt Eberswalde hat auf Anfrage mitgeteilt, dass eine Änderung der erteilten Genehmigung für größere Sportboote möglich erscheint. Hierzu sind Wassertiefenpeilungen im Bereich des Sportbootanlegers vorzunehmen sowie ein Lageplan zu erstellen. Aus diesem muss das geplante Liegekonzept einschließlich des Festmachens der Boote ersichtlich sein.
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