Vorlage - BR-081/2018 IV
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Nach § 29 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung des Landes Brandenburg – KomHKV Bbg – ist die Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs, einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Gründe für Abweichungen sind zu erläutern.
Neben dem angefügten Bericht gibt der nach Produktbereichen und Kostenstellen (Max-Kienitz-Grundschule, Kindertagesstätten Britzer Zwerge und Britzer Strolche und Gemeindefriedhof) ausgewertete „Plan-Ist-Vergleich“ eine Übersicht über den Vollzug des Haushaltsplanes 2018 zum Stichtag 04.10.2018.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |