Der Amtsausschuss beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für das Haushaltsjahr 2019.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Amtes wird auf der Grundlage des § 76 der BbgKVerf der Rahmen der Kassenkredite auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
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Sachverhalt:
Nach § 65 in Verbindung mit § 140 der BbgKVerf hat das Amts Britz-Chorin-Oderberg für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltsstazung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung (3 66 der Brandenburgischen Kommunalverfassung –BbgKVerf).
Das Ergbnis aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen ist ausgeglichen.
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Finanzielle Auswirkungen
ja nein
Kosten
Kontierung
Haushaltsjahr(e)
2019-2023
Mittel stehen zur Verfügung
Bemerkungen/Deckungsvorschlag
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Siehe Haushaltsplan 2019 und mittelfristige Ergebnis- sowie Finanzplanung bis 2021
Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:
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Jörg Matthes
Amtsdirektor
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen