Vorlage - HO-039/2018 IV
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Sachverhalt: Nach § 29 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung des Landes Brandenburg – KomHKV Bbg – ist die Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs, einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Gründe für Abweichungen sind zu erläutern.
Neben dem angefügten Bericht gibt der nach Produktbereichen ausgewerteter „Plan-Ist-Vergleich“ eine Übersicht über den Vollzug des Haushaltsplanes 2018 zum Stichtag 09.10.2018.
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