Vorlage - BR-082/2018

 
 
Betreff: Wahl eines zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Finanzausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.24
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz
29.10.2018 
Gemeindevertretung Britz      
Finanzausschuss Britz Entscheidung
05.11.2018 
Finanzausschuss Britz zur Kenntnis genommen  (BR-082/2018)

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Der Finanzausschuss der Gemeindevertretung der Gemeinde Britz wählt

 

 

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zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Finanzausschusses.

 

 

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Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Finanzausschusses am 8. Oktober 2018 wurde die Vertretung für Frau Hannelore Gersdorf angesprochen.

 

Da Frau Gersdorf für einen längeren Zeitraum die Tätigkeit als Ausschussvorsitzende nicht ausüben kann, wird vorgeschlagen, einen zweiten stellvertretenden Vorsitzenden für den Finanzausschuss zu wählen.

 

Nach § 43 Absatz 5 Satz 8 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) können die Ausschüsse aus ihrer Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Vorsitzenden wählen. Die Wahl ist nach Maßgabe des § 40 BbgKVerf durchzuführen. Sie erfolgt grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 1 Satz 5 BbgKVerf). Ein Abweichen von diesem Grundsatz (offene Wahl) muss vor der jeweiligen Wahl einstimmig beschlossen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen