Vorlage - BR-082/2018
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Der Finanzausschuss der Gemeindevertretung der Gemeinde Britz wählt
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zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Finanzausschusses.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Finanzausschusses am 8. Oktober 2018 wurde die Vertretung für Frau Hannelore Gersdorf angesprochen.
Da Frau Gersdorf für einen längeren Zeitraum die Tätigkeit als Ausschussvorsitzende nicht ausüben kann, wird vorgeschlagen, einen zweiten stellvertretenden Vorsitzenden für den Finanzausschuss zu wählen.
Nach § 43 Absatz 5 Satz 8 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) können die Ausschüsse aus ihrer Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Vorsitzenden wählen. Die Wahl ist nach Maßgabe des § 40 BbgKVerf durchzuführen. Sie erfolgt grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 1 Satz 5 BbgKVerf). Ein Abweichen von diesem Grundsatz (offene Wahl) muss vor der jeweiligen Wahl einstimmig beschlossen werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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