Vorlage - OD-031/2014

 
 
Betreff: Vergabe Planungsleistungen für Sanierung Stadtgraben Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Martina Krenz
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
10.09.2014 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   
Bau- und Finanzausschuss Oderberg Entscheidung
16.07.2014 
Bau- und Finanzausschuss Oderberg ungeändert beschlossen     

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Planung für den Sandfang Oderberg (Puschkin Ufer) nach Erhalt des Bescheides der Bedarfszuweisung zur Durchführung notwendiger und unabweisbarer Investitionsmaßnahmen gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 Ziff. 3 BbgFAG in zwei Stufen und in Abhängigkeit der Kostenbewilligung  LP 1-5 und LP 6-9 dem

 

Ingenieurbüro RINGK

Löcknitzstraße 16

12587 Berlin             

 

vertraglich zu übertragen 

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Der vorhandene Sandfang in Oderberg befindet sich in einem sehr maroden Zustand. Es sind dort vielfältige Risse im gesamten Baukörper zu erkennen. Weiterhin hat sich dort bereits ein hoher Pflanzenbewuchs entwickelt. Auf Grund seines schlechten Bauzustandes ist der Boden nicht mehr tragfähig und kann somit für Reinigungsarbeiten nicht befahren werden. Daraus resultiert, dass eine turnusmäßig notwendige Beräumung nicht gesichert ist. Das schadfreie Abführen des zusammengeführten Oberflächenwassers in die Alte Oder ist deshalb nicht mehr gesichert und entspricht keiner gesetzlichen Grundlage zum Schutz öffentlicher Gewässer. Hier besteht akuter Handlungsbedarf.

In diesem Sandfang wird das zusammengeführte Oberflächenwasser der Stadt Oderberg und der Bundesstraße B 158 zusammengeführt und dann direkt in die Alte Oder eingeleitet.

Da für dieses Bauwerk keinerlei Bestandsunterlagen, keine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung sowie keine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt, ist die Einleitung des Oberflächenwassers in die Alte Oder nicht genehmigt.

Im Jahr 2013 wurden dazu, im Rahmen der Stadtkernsanierung – Grundhafter Ausbau Puschkin Ufer - durch das Ingenieurbüro RINGK, bereits eine Umweltverträglichkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese ist Grundlage der weiteren Planung in zwei Abschnitten (LP 1 – 5; LP 6-9)

  1. Anschnitt LP 1- 5 gemäß HOAI
  • Erarbeitung des Bauwerksbestandes als schlüssiges Zeichnungskonzept auf digitaler Basis aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen, notfalls mit grundsätzlicher Bestandserfassung
  • Entwurfsplanung der Sanierungsmaßnahme
  • Einarbeitung von Forderungen der zu beteiligenden Behörden
  • Fertigstellung Ausführungsplanung

 

  1. Abschnitt LP 6-9 gemäß HOAI
  • Vorbereitung und Mitwirkung der Vergabe
  • Bauleitung, Bauüberwachung und Objektbetreuung

 

Auf Grund der zu erwartenden Planungs- und Bausumme kann dieses Vorhaben nicht über Fördermittel der Stadtkernsanierung realisiert werden. (geschätzter Auftragswert ca. 500.000,00 €)

Aus diesem Grund wurde durch den Amtsdirektor, Herrn Hehenkamp, mit Schreiben vom 06.03.2014  ein Antrag auf Bewilligung von Bedarfszuweisung zur Durchführung notwendiger und unabweisbarer Investitionsmaßnahmen gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 Ziff. 3 BbgFAG  an das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg  gestellt.

Mit Schreiben vom 06.06.2014, Anhörung, werden der Stadt Oderberg für die Planung 70.000,00 € in Aussicht gestellt. Diese Mittel sind eine Bedarfszuweisung und zweckbestimmt bis zum 31.12.2014 zu verwenden.

Die Verwaltung empfiehlt nach Eingang des Bescheides des Ministeriums des Inneren des Landes Brandenburg, die Fa. Ingenieurbüro RINGK, Löcknitzstraße 16, 12587 Berlin für die Planung in zwei Stufen (je nach Kostenbewilligung, LP 1-5 und LP 6-9) zu beauftragen. Die Fa. RINGK hat bereits örtliche Erfahrung und bereits die Voruntersuchungen im Rahmen der Stadtkernsanierung und im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Puschkin Ufer durchgeführt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Kosten

Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

70.000,00 €

 

2014

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsvorschlag:

Bedarfszuweisung zur Durchführung notwendiger und unabweisbarer Investitionsmaßnahmen gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 Zff. 3 BbgFAG

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Martina Krenz

 

 

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen