Vorlage - OD-031/2014
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Planung für den Sandfang Oderberg (Puschkin Ufer) nach Erhalt des Bescheides der Bedarfszuweisung zur Durchführung notwendiger und unabweisbarer Investitionsmaßnahmen gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 Ziff. 3 BbgFAG in zwei Stufen und in Abhängigkeit der Kostenbewilligung LP 1-5 und LP 6-9 dem
Ingenieurbüro RINGK Löcknitzstraße 16 12587 Berlin
vertraglich zu übertragen
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Der vorhandene Sandfang in Oderberg befindet sich in einem sehr maroden Zustand. Es sind dort vielfältige Risse im gesamten Baukörper zu erkennen. Weiterhin hat sich dort bereits ein hoher Pflanzenbewuchs entwickelt. Auf Grund seines schlechten Bauzustandes ist der Boden nicht mehr tragfähig und kann somit für Reinigungsarbeiten nicht befahren werden. Daraus resultiert, dass eine turnusmäßig notwendige Beräumung nicht gesichert ist. Das schadfreie Abführen des zusammengeführten Oberflächenwassers in die Alte Oder ist deshalb nicht mehr gesichert und entspricht keiner gesetzlichen Grundlage zum Schutz öffentlicher Gewässer. Hier besteht akuter Handlungsbedarf. In diesem Sandfang wird das zusammengeführte Oberflächenwasser der Stadt Oderberg und der Bundesstraße B 158 zusammengeführt und dann direkt in die Alte Oder eingeleitet. Da für dieses Bauwerk keinerlei Bestandsunterlagen, keine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung sowie keine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt, ist die Einleitung des Oberflächenwassers in die Alte Oder nicht genehmigt. Im Jahr 2013 wurden dazu, im Rahmen der Stadtkernsanierung – Grundhafter Ausbau Puschkin Ufer - durch das Ingenieurbüro RINGK, bereits eine Umweltverträglichkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese ist Grundlage der weiteren Planung in zwei Abschnitten (LP 1 – 5; LP 6-9)
Auf Grund der zu erwartenden Planungs- und Bausumme kann dieses Vorhaben nicht über Fördermittel der Stadtkernsanierung realisiert werden. (geschätzter Auftragswert ca. 500.000,00 €) Aus diesem Grund wurde durch den Amtsdirektor, Herrn Hehenkamp, mit Schreiben vom 06.03.2014 ein Antrag auf Bewilligung von Bedarfszuweisung zur Durchführung notwendiger und unabweisbarer Investitionsmaßnahmen gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 Ziff. 3 BbgFAG an das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg gestellt. Mit Schreiben vom 06.06.2014, Anhörung, werden der Stadt Oderberg für die Planung 70.000,00 € in Aussicht gestellt. Diese Mittel sind eine Bedarfszuweisung und zweckbestimmt bis zum 31.12.2014 zu verwenden. Die Verwaltung empfiehlt nach Eingang des Bescheides des Ministeriums des Inneren des Landes Brandenburg, die Fa. Ingenieurbüro RINGK, Löcknitzstraße 16, 12587 Berlin für die Planung in zwei Stufen (je nach Kostenbewilligung, LP 1-5 und LP 6-9) zu beauftragen. Die Fa. RINGK hat bereits örtliche Erfahrung und bereits die Voruntersuchungen im Rahmen der Stadtkernsanierung und im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Puschkin Ufer durchgeführt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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