Vorlage - CH-088/2018

 
 
Betreff: Errichtung einer Doppelladestation für PKW auf dem Parkplatz am Kloster Chorin
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
25.10.2018 
Gemeindevertretung Chorin zurückgestellt   
29.11.2018 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Werkausschuss Chorin Vorberatung
20.11.2018 
Werkausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
Anlagen:
Informationsblatt_Gemeinde

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt im Rahmen des Vorhabens Ladenetz Barnim in Zusammenarbeit mit den Kreiswerken Barnim die Errichtung einer Ladestation auf dem Parkplatz am Kloster Chorin, Gemarkung Chorin, Flur 10, Flurstück 156.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Kreiswerke Barnim möchten mit ihrem Vorhaben „Ladenetz Barnim“ das kreisweite Ziel der Nullemmissionsstrategie auch im Verkehrsbereich umsetzen. Das Vorhaben zielt auf den Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ab. Dabei wird der Aufbau von Elektro-Ladesäulen durch die Kreiswerke Barnim finanziell bezuschußt.

 

Der sich unmittelbar am Kloster Chorin befindliche Parkplatz bietet sich als Standort für die Errichtung einer öffentlichen Ladestation mit zwei Ladepunkten an. Die Kosten für die Doppelladestation betragen ca. 12.000 EUR brutto. Die Gemeinde wird einmalig an den Kosten mit einem Betrag von 4.000 EUR brutto beteiligt und hat eine mindestens 6-jährige Zweckbindungsfrist zugunsten der Kreiswerke Barnim zu sichern.

 

Die Aufstellung der Ladesäule sollte so erfolgen, dass diese beim Befahren des Parkplatzes im Blickfeld des Besuchers ist.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

12.000,00 €

5750101-32801-0961010 (12.000 €)

5750101-32801-2323010 (8.000 €)

2018

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

6110102-30100-4022000 (überplanmäß. Erträge aus Umsatzsteuer)

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Informationsblatt_Gemeinde (559 KB)