Vorlage - BR-084/2018
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, die Kommunalwahl am 26. Mai 2019 in einem Wahlkreis durchzuführen.
Sachverhalt:
Nach § 20 Absatz 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (BbgKWahlG) wird die Wahl in Wahlkreisen durchgeführt.
Nach § 21 Absatz 1 BbgKWahlG beschließt die Gemeindevertretung in Wahlgebieten, in denen mehrere Wahlkreise zu bilden sind oder gebildet werden können, deren Zahl und Abgrenzung, sobald der Wahltag feststeht. Mit der Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der allgemeinen Kommunalwahlen 2019 vom 15. August 2018 (GVBl. II Nr. 52) wurde der 26. Mai 2019 als Wahltag festgelegt. Die Gemeinde Britz hatte nach dem letzten fortgeschriebenen Stand der Bevölkerung vor Bekanntgabe des Wahltages 2.130 Einwohner (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Stand: 31.12.2016).
Nach § 20 Absatz 3 BbgKWahlG können damit in der Gemeinde Britz bis zu drei Wahlkreise gebildet werden.
Aus verfahrenstechnischen Gründen und im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung schlägt die Verwaltung jedoch vor, für die Kommunalwahl 2019 in der Gemeinde Britz nur einen Wahlkreis zu bilden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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