Vorlage - PS-036/2018

 
 
Betreff: Zahl und Abgrenzung der Wahlkreise im Wahlgebiet der Gemeinde Parsteinsee für die Kommunalwahl am 26. Mai 2019 (§ 21 Absatz 1 BbgKWahlG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:12.91
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Parsteinsee Entscheidung
12.11.2018 
Gemeindevertretung Parsteinsee ungeändert beschlossen   

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt, die Kommunalwahl am 26. Mai 2019 in einem Wahlkreis durchzuführen.

 

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Sachverhalt:

 

Nach § 20 Absatz 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (BbgKWahlG) wird die Wahl in Wahlkreisen durchgeführt.

 

Nach § 21 Absatz 1 BbgKWahlG beschließt die Gemeindevertretung in Wahlgebieten, in denen mehrere Wahlkreise zu bilden sind oder gebildet werden können, deren Zahl und Abgrenzung, sobald der Wahltag feststeht. Mit der Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der allgemeinen Kommunalwahlen 2019 vom 15. August 2018 (GVBl. II Nr. 52) wurde der 26. Mai 2019 als Wahltag festgelegt. Die Gemeinde Parsteinsee hatte nach dem letzten fortgeschriebenen Stand der Bevölkerung vor Bekanntgabe des Wahltages 541 Einwohner (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Stand: 31.12.2016).

 

Nach § 20 Absatz 3 BbgKWahlG können damit in der Gemeinde Parsteinsee bis zu zwei Wahlkreise gebildet werden.

 

Aus verfahrenstechnischen Gründen und im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung schlägt die Verwaltung jedoch vor, für die Kommunalwahl 2019 in der Gemeinde Parsteinsee nur einen Wahlkreis zu bilden.

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen