Vorlage - CH-090/2018
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Die Gemeindevertretung Chorin überträgt die Aufgabe der Bewirtschaftung des Parkplatzes am Kloster Chorin - Gemarkung Chorin, Flur 10, Flurstück 156 - ab dem 01.11.2018 auf den Eigenbetrieb Kloster Chorin. Durch den Eigenbetrieb ist die Ausübung der Rechte und Pflichten aus dem Besitzüberlassungsvertrag mit dem Land Brandenburg über das Kloster Chorin in Bezug auf die überlassene Fläche wahrzunehmen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Chorin hat mit dem Land Brandenburg einen Besitzüberlassungsvertrag über das Kloster Chorin, einschließlich Nebenanlagen, geschlossen. Die Ausübung der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag hat die Gemeinde auf den Eigenbetrieb Kloster Chorin übertragen. Hierzu gehörte jedoch bislang noch nicht der sogenannte „Forstparkplatz“, der sich unmittelbar am Klostergelände befindet. Dieser wird derzeit im Rahmen einer Baumaßnahme durch das Land Brandenburg grundhaft erneuert und wird in Kürze fertiggestellt sein. Zur Sicherstellung der Bewirtschaftung ist die Übertragung dieser Aufgabe auf den Eigenbetrieb zweckmäßig.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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