Vorlage - AA-060/2018
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beruft Herrn Michael zum stellvertretenden Wahlleiter für die Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die allgemeinen Kommunalwahlen 2019 im Land Brandenburg.
Sachverhalt:
Zur Sachverhaltsdarstellung wird auf Vorlage AA-057/2018 verwiesen.
Neben dem Wahlleiter ist auch ein stellvertretender Wahlleiter zu berufen. Auch dieser soll nach § 15 Absatz 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (BbgKWahlG) aus dem Kreis der wahlberechtigten Personen des Wahlgebietes stammen, gemäß § 15 Absatz 2 BbgKWahlG kann aber auch ein Bediensteter des Amtes berufen werden, wenn er nicht im Wahlgebiet wohnt.
Die Verwaltung schlägt Herrn Michael Pätz als stellvertretenden Wahlleiter vor. Herr Pätz ist in der Amtsverwaltung tätig und im Rahmen seiner Beschäftigung auch seit mehreren Jahren für Wahlen zuständig. Er verfügt aus der Erfahrung dieser Tätigkeit heraus, über die notwendigen Kenntnisse der wahlrechtlichen Bestimmungen und der organisatorischen Gegebenheiten im Wahlgebiet. Herr Pätz hat im Vorfeld sein Einverständnis zur Übernahme dieser Aufgabe erklärt.
Die Berufung des stellvertretenden Wahlleiters gilt für sämtliche kommunalen Wahlen und Abstimmungen, die während der Amtszeit im Wahlgebiet durchgeführt werden.
Nach § 2 Absatz 5 BbgKWahlV hat der Vorsitzende des Amtsausschusses den Wahlleiter und seinen Stellvertreter auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hinzuweisen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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