Vorlage - BR-086/2018
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt als ersten Bauabschnitt der Grundschule Britz zum »Schulcampus« die Hol- und Bringesituation einschließlich der Sportanlagen entsprechend der vorliegenden Entwurfsplanung (Anlage zur Vorlage) auf der Grundlage der Kostenschätzung in Höhe von 861.120,00 €.
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, finanzielle Mittel über das Förderprogramm NESUR und die Gesamtmaßnahme als Projekt bei LEADER zu beantragen.
Sachverhalt:
Mit Beschluss Nr. BR-061/2018 fasste die Gemeindevertretung Britz den Grundsatzbeschluss zur weiteren Vorgehensweise beim Umbau der Schule Britz zum »Schulcampus«. Damit wurde als erster Bauabschnitt die »Hol- und Bringesituation vor dem Schulgebäude und auf dem –gelände« und als fünfter Bauabschnitt die »Neugestaltung der Außensportanlagen« festgelegt.
Bei der folgenden Erstellung verschiedener Ausbauvarianten wurde festgestellt, d assmit dem Beginn des Bauvorhabens die vorhandenen Sportanlagen nicht mehr zu nutzen sind, so dass es sich erforderlich macht, den ersten als auch den fünften Bauabschnitt gleichzeitig anzufassen. Ein Ausweichen auf andere Sportanlagen ist nicht möglich.
Das Planungsbüro, welches das Nutzungskonzept für den Umbau zum Schulcampus bearbeitet, stellte drei Varianten der künftigen Hol- und Bringesituation im Bauausschuss der Gemeinde vor. Nach Beratung der Mitglieder wurde sich auf die in der Anlage befindliche Variante verständigt. Die grobe Kostenkalkulation beläuft sich für diese Variante auf 861.120,00 € (Anlage).
Die Kosten sind in der Mittelanmeldung für die Haushaltsplanung der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2019 berücksichtigt worden. Die Finanzierung soll mit Mitteln des Landkreises aus der Zuwendung »für Investitionen in den ländlichen Raum« als Eigenmittel erfolgen. Hier liegt bereits ein Bewilligungsbescheid über 409.829,65 € vom 04.06.2018 vor. Weitere Mittel sollen bei der ILB über das Förderprogramm NESUR (Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland) akquiriert werden und es soll eine Listung der Gesamtmaßnahme in LEADER (Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung des ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER) erfolgen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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