Vorlage - BR-087/2018
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz benennt
zum Vorsitzenden des Bauausschusses.
Sachverhalt:
Am 24. September 2018 legte Herr Reiner Gersdorf den Vorsitz des Bauausschusses Britz nieder.
Nach § 43 Absatz 5 Satz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) steht es der berechtigten Fraktion zu, den Vorsitzenden des Ausschusses gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung aus dem Kreis der Ausschussmitglieder zu benennen. In Ermangelung von Fraktionen erfolgt die Benennung direkt durch die Mitglieder der Gemeindevertretung.
Die Benennung des Vorsitzes erfolgt formlos, kann aber in Anlehnung an § 43 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf durch deklaratorischen Beschluss festgestellt werden. Dieser Beschluss dient lediglich der Klarstellung und Dokumentation.
Als neuer Vorsitzender wird Herr Bernhard Kappes vorgeschlagen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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