Vorlage - NI-092/2018
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Die Gemeindevertretung Niederfinow wählt
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zum Stellvertreter für den Vertreter des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“.
Sachverhalt:
Beim Gewässer- und Deichverband „Oderbruch“ dürfen auf der Grundlage der einschlägigen Organisationsvorschriften eine oder mehrere vertretungsberechtigte natürliche Personen in die Verbands- bzw. Mitgliederversammlung entsendet werden (§ 10 Abs. 2 Verbandssatzung Oderbruch).
Bisheriger Vertreter der Gemeinde war Herr Edmund Nüßlein.
Die Wahl ist entsprechend der Maßgaben des § 40 BbgKVerf durchzuführen. Sie erfolgt grundsätzlich geheim (§ 39 Abs. 1 Satz 5 BbgKVerf). Das Abweichen von diesem Grundsatz muss vor der Wahl einstimmig beschlossen werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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