Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage der § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 711.000 EUR festgesetzt.
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Sachverhalt:
Nach § 65 der BbgKVerf hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung (§ 66 der brandenburgischen Kommunalverfassung- BbgKVerf). Das Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen ist ausgeglichen.
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Finanzielle Auswirkungen
ja nein
Kosten
Kontierung
Haushaltsjahr(e)
2019-2022
Mittel stehen zur Verfügung
Bemerkungen/Deckungsvorschlag
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Siehe Haushaltsplan 2019 und mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2020-2022
Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:
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Jörg Matthes
Amtsdirektor
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen