Vorlage - BR-093/2018

 
 
Betreff: Beschilderung des Kurzzeitparkplatzes am Bahnhofsvorplatz in 16230 Britz
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
19.11.2018 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Verkehrszeichenplan

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Änderung der Beschilderung des Kurzzeitparkplatzes am Bahnhofsvorplatz sowie die Entfernung des Zusatzzeichens „Taxi“ in der Weberstraße in 16230 Britz gemäß der beigefügten Anlage. Die Amtsverwaltung wird damit beauftragt einen entsprechende Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Bei einer gemeinsamen vor Ort Kontrolle mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim wurde die bestehende Beschilderung des Kurzzeitparkplatzes am Bahnhofsvorplatz in 16230 Britz bemängelt.

Der Schwerbehindertenparkplatz muss konkret gekennzeichnet werden (Vz. 314 mit Zusatzzeichen 1044-10). Weiterhin ist die Beschilderung mit den Zusatzzeichen 1000-10 und 1000-20 nicht richtig. Gemäß StVO sollen Zusatzzeichen in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht werden.

 

Weiterhin wurde bemängelt, dass das Zusatzzeichen „Taxi“ in der Weberstraße ebenfalls unzulässig aufgestellt ist. Das alleinstehende Zusatzzeichen entfaltet keine rechtssichere Wirkung. Die Aufstellung dieses Zusatzzeichens erfolgte ohne verkehrsrechtliche Anordnung. Eine Prüfung der Unteren Straßenverkehrsbehörde hat ergeben, dass im Amtsgebiet Britz-Chorin-Oderberg kein Taxiunternehmen tätig ist und eine Sicherstellung eines Taxenstandes in Britz nicht erforderlich ist.

 

Bevor die Änderungen, bezüglich der Beschilderung des Kurzzeitparkplatzes, vorgenommen werden, ist ein Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.

Mit der Änderung der Beschilderung des Kurzzeitparkplatzes wird auch die Entfernung des Zusatzzeichens „Taxi“ beantragt.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Auszahlung

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

ca. 150,- €

1220101 20100 5222000

2018

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verkehrszeichenplan (2963 KB)