Vorlage - HO-043/2018 IV
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Sachverhalt: Die Jahresabschlüsse für die Jahre 2012-2016 werden auf der Grundlage des Beschlusses HO-043/2017 vom 21.12.2017 erstellt.
Mit dem „Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse“ (in Kraft getreten am 16.10.2018) hat der Landtag des Landes Brandenburg in seiner 66. Sitzung am 20./21.9.2018 die Grundlagen für die vereinfachte Erstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre bis 2016 beschlossen (Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) für das Land Brandenburg Teil I, Nr. 22 vom 15.10.2018). Prinzipiell ist damit der vorstehende Beschluss der Gemeindevertretung Hohenfinow über das Vorgehen im vereinfachten Erstellungsverfahren als zulässig bestätigt.
Die Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2012-2017 ist nach Vorlage des Ergebnisses der Prüfung aller Abschlüsse durch das Rechungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Barnim für Mai 2019 vorgesehen.
In Erfüllung der Informationspflicht des Amtsdirektors und als Möglichkeit für die Gemeindevertretung, ihre Kontrollpflicht wahrzunehmen, werden die bereits erstellten Jahresabschlüsse der Gemeindevertretung laufend jeweils zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow wird hiermit der Jahresabschluss des Jahres 2016 zur Kenntnis gegeben. |
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