Vorlage - CH-093/2018

 
 
Betreff: Kauf eines Verkehrsspiegels
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
29.11.2018 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
20180608_113400
20180608_112829

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt den Kauf des Verkehrsspiegels mit einer Spiegelfläche von 600 mm x 800 mm mit Anti-Beschlag Folie von der Gemeinde Hohenfinow.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

In der Gemeinde Chorin, Ortsteil Serwest gibt es eine unübersichtliche Grundstücksausfahrt (Serwester Dorfstraße 1b) an der L 200. Das Problem wurde bereits in der Sitzung des Entwicklungsausschusses der Gemeinde Chorin am 13.09.2018 behandelt.

Bei einem vor Ort Termin am 24.10.2018 wurde die Grundstücksausfahrt in Augenschein genommen. Wenn Fahrzeuge die Serwester Dorfstraße verlassen und auf die L 200 abbiegen wollen, müssen die Fahrzeuge weit über die Sichtlinie hinaus auf die Fahrbahn fahren, um den fließenden Verkehr auf der L 200 einsehen zu können.

Entlang der L 200 ist ein hohes Verkehrsaufkommen zu verzeichnen, ein Verkehrsspiegel kann an dieser Stelle für bessere Sichtverhältnisse auf der L 200 sorgen. Der Verkehrsspiegel kann, mit Zustimmung des Landesbetrieb Straßenwesen, auf dem Grünstreifen gegenüber der Einfahrt zur Serwester Dorfstraße 1b aufgestellt werden.

Der Beobachtungsabstand von der Kreuzung bis zum Verkehrsspiegel beträgt ca. 8-10 m. Hierfür eignet sich ein rechteckiger Verkehrsspiegel mit einer Spiegelfläche von 600 mm x 800 mm. Die Spiegelfläche ist mit einer Anti-Beschlag Folie versehen, damit die Nutzung des Verkehrsspiegels auch bei schlechten Wetterverhältnissen möglich ist.

Für die Gemeinde Hohenfinow wurde ein Verkehrsspiegel mit der Spiegelfläche 600 mm x 800 mm beschafft, welcher am 07.06.2018 aufgestellt wurde. Seitens der Fachfirma ist der Verkehrsspiegel für den Standort in der Gemeinde Hohenfinow geeignet. In der Praxis hat sich der Verkehrsspiegel nicht bewährt. Obwohl aus verkehrsrechtlicher Sicht der Verkehrsspiegel alle Anforderungen für den Standort in der Gemeinde Hohenfinow erfüllt, sind die Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Hohenfinow mit dem Verkehrsspiegel unzufrieden. Die Spiegelfläche ist unversehrt und einsatzbereit. Um den Kostenaufwand, hinsichtlich des Umtausches des Verkehrsspiegels in der Gemeinde Hohenfinow, so gering wie möglich zu halten, wird die Veräußerung des Vermögensgegenstandes (Verkehrsspiegel) von der Gemeinde Hohenfinow an die Gemeinde Chorin in Erwägung gezogen. Die bereits entstandenen Aufwendungen für Abschreibungen in Höhe von
ca. 40,- € werden hierbei vom Kaufpreis abgezogen.

Nach erneuter Rücksprache mit der Fachfirma, kann der vorhandene Verkehrsspiegel problemlos für den Standort in der Gemeinde Chorin, Ortsteil Serwest (Grundstücksausfahrt Serwester Dorfstraße 1b) verwendet werden.

Sofern die Gemeinde Chorin die Beschaffung eines neuen Verkehrsspiegels wünscht, so ist die Entscheidung der Gemeindevertretung unter „Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge“ festzuhalten.

 

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Auszahlung

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

Ca. 600 ,- €

1220101 30601 0822010

2018

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Für die Kostenstelle wurde kein Zugang an GwG geplant. Eine Deckungsquelle aus 1220101 30100 5272000 steht zur Verfügung.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20180608_113400 (3426 KB)    
Anlage 2 2 20180608_112829 (2213 KB)