Vorlage - CH-093/2018
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt den Kauf des Verkehrsspiegels mit einer Spiegelfläche von 600 mm x 800 mm mit Anti-Beschlag Folie von der Gemeinde Hohenfinow. In der Gemeinde Chorin, Ortsteil Serwest gibt es eine unübersichtliche Grundstücksausfahrt (Serwester Dorfstraße 1b) an der L 200. Das Problem wurde bereits in der Sitzung des Entwicklungsausschusses der Gemeinde Chorin am 13.09.2018 behandelt. Bei einem vor Ort Termin am 24.10.2018 wurde die Grundstücksausfahrt in Augenschein genommen. Wenn Fahrzeuge die Serwester Dorfstraße verlassen und auf die L 200 abbiegen wollen, müssen die Fahrzeuge weit über die Sichtlinie hinaus auf die Fahrbahn fahren, um den fließenden Verkehr auf der L 200 einsehen zu können. Entlang der L 200 ist ein hohes Verkehrsaufkommen zu verzeichnen, ein Verkehrsspiegel kann an dieser Stelle für bessere Sichtverhältnisse auf der L 200 sorgen. Der Verkehrsspiegel kann, mit Zustimmung des Landesbetrieb Straßenwesen, auf dem Grünstreifen gegenüber der Einfahrt zur Serwester Dorfstraße 1b aufgestellt werden. Der Beobachtungsabstand von der Kreuzung bis zum Verkehrsspiegel beträgt ca. 8-10 m. Hierfür eignet sich ein rechteckiger Verkehrsspiegel mit einer Spiegelfläche von 600 mm x 800 mm. Die Spiegelfläche ist mit einer Anti-Beschlag Folie versehen, damit die Nutzung des Verkehrsspiegels auch bei schlechten Wetterverhältnissen möglich ist. Für die Gemeinde Hohenfinow wurde ein Verkehrsspiegel mit der Spiegelfläche 600 mm x 800 mm beschafft, welcher am 07.06.2018 aufgestellt wurde. Seitens der Fachfirma ist der Verkehrsspiegel für den Standort in der Gemeinde Hohenfinow geeignet. In der Praxis hat sich der Verkehrsspiegel nicht bewährt. Obwohl aus verkehrsrechtlicher Sicht der Verkehrsspiegel alle Anforderungen für den Standort in der Gemeinde Hohenfinow erfüllt, sind die Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Hohenfinow mit dem Verkehrsspiegel unzufrieden. Die Spiegelfläche ist unversehrt und einsatzbereit. Um den Kostenaufwand, hinsichtlich des Umtausches des Verkehrsspiegels in der Gemeinde Hohenfinow, so gering wie möglich zu halten, wird die Veräußerung des Vermögensgegenstandes (Verkehrsspiegel) von der Gemeinde Hohenfinow an die Gemeinde Chorin in Erwägung gezogen. Die bereits entstandenen Aufwendungen für Abschreibungen in Höhe von Nach erneuter Rücksprache mit der Fachfirma, kann der vorhandene Verkehrsspiegel problemlos für den Standort in der Gemeinde Chorin, Ortsteil Serwest (Grundstücksausfahrt Serwester Dorfstraße 1b) verwendet werden. Sofern die Gemeinde Chorin die Beschaffung eines neuen Verkehrsspiegels wünscht, so ist die Entscheidung der Gemeindevertretung unter „Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge“ festzuhalten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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