Vorlage - BR-094/2018
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, die Ausweisung der Eisenwerkstraße als Einbahnstraße, sowie die Gestattung der Kennzeichnung und Markierung der Parkflächen vor dem Rathaus des Amtes Britz-Chorin-Oderberg gemäß dem beigefügten Verkehrszeichenplan. Mit Fertigstellung der Baumaßnahme Kindertagesstätte „Britzer Zwergenschloss“ soll die Ausweisung der Eisenwerkstraße als Einbahnstraße geprüft werden. Anlass für die Ausweisung der Eisenwerkstraße als Einbahnstraße, ist die Regelung des „Hohl- und Bringedienstes“ für die Kindertagesstätte. Des Weiteren wird seitens des Ordnungsamtes regelmäßig beobachtet, dass es zu einem Rückstau beim Ein- und Ausfahren im Kreuzungsbereich der L23 / Eisenwerkstraße (im Bereich des Bahnübergangs) kommt. Folglich soll zukünftig eine Einfahrt in die Eisenwerkstraße von der L23 (im Bereich des Bahnübergangs) kommend möglich sein, jedoch keine Ausfahrt. Die Einbahnstraße endet am Rathaus des Amtes Britz-Chorin-Oderberg. Für Radfahrer soll die Benutzung der Eisenwerkstraße in beiden Fahrtrichtungen auch weiterhin ermöglicht werden.
Im Zuge der Ausweisung der Eisenwerkstraße als Einbahnstraße sollen auch entsprechende Parkflächen, für PkW mit zeitlicher Befristung (Di+Do 9-18 Uhr für 0,5 h), in der Eisenwerkstraße vor dem Rathaus des Amtes Britz-Chorin-Oderberg markiert und gekennzeichnet werden. Die Kosten für die Beschilderung und Kennzeichnung der Parkplätze werden aus dem Haushalt 2019 des Amtes finanziert. Grund für die Kennzeichnung der Parkflächen ist, dass es in der Vergangenheit zu Irritationen bei den Bürgern und Besuchern des Rathauses, hinsichtlich des Parkverhaltens vor dem Rathaus, gekommen ist. Für den Kreuzungsbereich Eisenwerkstraße / Herrmannstraße gilt § 12 Abs. 3 StVO (Parken 5 m vor und hinter der Kreuzung ist unzulässig). Um die Parkangelegenheiten für die Öffentlichkeit zu ordnen, soll eine Markierung und Kennzeichnung von Parkflächen vorgenommen werden. Die Parkflächen sollen überwiegend der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Lediglich zwei Stellplätze sollen für Mitarbeiter der Amtsverwaltung reserviert werden. Anlass hierfür ist, dass die Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeiten, besonders für Gefährdungslagen und Bauangelegenheiten, schnell fahrbereit sein müssen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |