Vorlage - BR-094/2018

 
 
Betreff: Ausweisung der Eisenwerkstraße als Einbahnstraße; Markierung und Kennzeichnung von Parkflächen
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
19.11.2018 
Gemeindevertretung Britz geändert beschlossen   
Anlagen:
Verkehrszeichenplan

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, die Ausweisung der Eisenwerkstraße als Einbahnstraße, sowie die Gestattung der Kennzeichnung und Markierung der Parkflächen vor dem Rathaus des Amtes Britz-Chorin-Oderberg gemäß dem beigefügten Verkehrszeichenplan.

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Mit Fertigstellung der Baumaßnahme Kindertagesstätte „Britzer Zwergenschloss“ soll die Ausweisung der Eisenwerkstraße als Einbahnstraße geprüft werden.

Anlass für die Ausweisung der Eisenwerkstraße als Einbahnstraße, ist die Regelung des „Hohl- und Bringedienstes“ für die Kindertagesstätte. Des Weiteren wird seitens des Ordnungsamtes regelmäßig beobachtet, dass es zu einem Rückstau beim Ein- und Ausfahren im Kreuzungsbereich der L23 / Eisenwerkstraße (im Bereich des Bahnübergangs) kommt. Folglich soll zukünftig eine Einfahrt in die Eisenwerkstraße von der L23 (im Bereich des Bahnübergangs) kommend möglich sein, jedoch keine Ausfahrt. Die Einbahnstraße endet am Rathaus des Amtes Britz-Chorin-Oderberg. Für Radfahrer soll die Benutzung der Eisenwerkstraße in beiden Fahrtrichtungen auch weiterhin ermöglicht werden.

 

Im Zuge der Ausweisung der Eisenwerkstraße als Einbahnstraße sollen auch entsprechende Parkflächen, für PkW mit zeitlicher Befristung (Di+Do 9-18 Uhr für 0,5 h), in der Eisenwerkstraße vor dem Rathaus des Amtes Britz-Chorin-Oderberg markiert und gekennzeichnet werden. Die Kosten für die Beschilderung und Kennzeichnung der Parkplätze werden aus dem Haushalt 2019 des Amtes finanziert.

Grund für die Kennzeichnung der Parkflächen ist, dass es in der Vergangenheit zu Irritationen bei den Bürgern und Besuchern des Rathauses, hinsichtlich des Parkverhaltens vor dem Rathaus, gekommen ist. Für den Kreuzungsbereich Eisenwerkstraße / Herrmannstraße gilt § 12 Abs. 3 StVO (Parken 5 m vor und hinter der Kreuzung ist unzulässig). Um die Parkangelegenheiten für die Öffentlichkeit zu ordnen, soll eine Markierung und Kennzeichnung von Parkflächen vorgenommen werden. Die Parkflächen sollen überwiegend der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Lediglich zwei Stellplätze sollen für Mitarbeiter der Amtsverwaltung reserviert werden. Anlass hierfür ist, dass die Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeiten, besonders für Gefährdungslagen und Bauangelegenheiten, schnell fahrbereit sein müssen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Auszahlung

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

Ca. 150,- €

1220101 20100 5222000

2018

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verkehrszeichenplan (615 KB)