Vorlage - BR-095/2018
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Beschilderung von Parkflächen sowie des Gehweges in 16230 Britz, Eisenwerkstraße 9a gemäß dem beigefügten Verkehrszeichenplan. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen. Im Zuge der Baumaßnahme Neubau Kindertagesstätte „Britzer Zwergenschloss“ in 16230 Britz, Eisenwerkstraße 9a wurden im Außenbereich entsprechende Stellplätze für den „Hohl- und Bringedienst“ hergerichtet. Diese müssen entsprechend der StVO gekennzeichnet werden. Bei der Zufahrt von der L23 auf das Gelände der Kindertagesstätte stehen 9 Parkplätze zur Verfügung. Über die Zufahrt von der Eisenwerkstraße können 6 Parkplätze und 1 rollstuhlgerechter Parkplatz genutzt werden. Da die Parkplätze ausschließlich für den „Hohl- und Bringedienst“ zur Verfügung gestellt werden, sollen diese auch zeitlich (für 0,5 h) begrenzt werden.
Weiterhin wurde im Außenbereich auf einer Länge von ca. 108 m und einer Breite von ca. 2 m ein neuer Gehweg entlang der Kindertagesstätte errichtet. Dieser Gehweg verbindet die Eberswalder Straße (L23) und die Eisenwerkstraße und ist öffentlich zugänglich. Aufgrund der Zugänglichkeit des Gehweges, ist von einer Nutzung durch die Öffentlichkeit auszugehen. Folglich ist damit zu rechnen, dass dieser auch durch Radfahrer genutzt wird. Aufgrund der geringen Breite wird eine Begegnung von Radfahrer und Fußgänger insbesondere mit kleinen Kindern, als kritisch eingestuft. Folglich sollte die Benutzung des Gehweges für Radfahrer verboten werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |