Vorlage - BR-098/2018
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, dem Verein „The LineDance Friends e. V.“ eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 300,00 EUR für den Kauf von Kleidung und die Organisation des ersten Auftritts zu gewähren.
Der Nachweis, dass die Mittel zweckgebunden eingesetzt wurden, ist durch die Vorlage der Rechnungen im Original zu erbringen.
Der überplanmäßige Aufwand wird genehmigt.
Sachverhalt:
Der Verein „The LineDance Friends e. V.“ Britz beantragte mit Schreiben vom 15.07.2018 eine Zuwendung in Höhe von 300,00 EUR für das Jahr 2018 aus dem Haushalt der Gemeinde Britz. Die finanzielle Unterstützung soll für den Kauf von Kleidung und die Organisation des ersten Auftritts eingesetzt werden. Nach Ablehnung dieses Antrages aufgrund fehlender Voraussetzungen stellten sie diesen am 21.09.2018 erneut (Anlage), da zwischenzeitlich die Eintragung des Vereins ins Vereinsregister am 10.09.2018 beim Notar Zieger beantragt worden war.
In der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Britz vom 01.01.2017 ist unter § 1 Abs. 2 festgehalten, dass ein Verein im Sinne dieser Richtlinie jeder ist, der im Vereinsregister als gemeinnütziger Verein eingetragen ist. Der antragstellende Verein erfüllt diese Grundvoraussetzung nicht, hat aber nachweislich alles in die Wege geleitet, als Verein die Anerkennung zu erhalten.
Die für die Kontierung »Vereinsförderung« eingeplanten Mittel von 17.000,00 EUR im Haushalt 2018 sind als Deckung der aus den Beschlüssen BR-014/2018 und BR-037/2018 resultierenden Aufwendungen vorgesehen und werden vollständig ausgegeben. Sollte die Gemeindevertretung dem Antrag stattgeben wollen, ist die Bestätigung einer überplanmäßigen Ausgabe und die Deckung aus dem Gesamthaushalt nötig.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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