Vorlage - BR-098/2018

 
 
Betreff: Vereinsförderung 2018 "The LineDance Friends e. V." erneuter Antrag vom 21.09.2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:41.33
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Britz Entscheidung
20.11.2018 
Sozialausschuss Britz ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
Anlagen:
2018-11-15 Anlage zu BR-098.2018

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, dem Verein „The LineDance Friends e. V.“ eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 300,00 EUR für den Kauf von Kleidung und die Organisation des ersten Auftritts zu gewähren.

 

Der Nachweis, dass die Mittel zweckgebunden eingesetzt wurden, ist durch die Vorlage der Rechnungen im Original zu erbringen.

 

Der überplanmäßige Aufwand wird genehmigt.

 

 

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Sachverhalt:

 

Der Verein „The LineDance Friends e. V.“ Britz beantragte mit Schreiben vom 15.07.2018 eine Zuwendung in Höhe von 300,00 EUR für das Jahr 2018 aus dem Haushalt der Gemeinde Britz. Die finanzielle Unterstützung soll für den Kauf von Kleidung und die Organisation des ersten Auftritts eingesetzt werden. Nach Ablehnung dieses Antrages aufgrund fehlender Voraussetzungen stellten sie diesen am 21.09.2018 erneut (Anlage), da zwischenzeitlich die Eintragung des Vereins ins Vereinsregister am 10.09.2018 beim Notar Zieger beantragt worden war.

 

In der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Britz vom 01.01.2017 ist unter § 1 Abs. 2 festgehalten, dass ein Verein im Sinne dieser Richtlinie jeder ist, der im Vereinsregister als gemeinnütziger Verein eingetragen ist. Der antragstellende Verein erfüllt diese Grundvoraussetzung nicht, hat aber nachweislich alles in die Wege geleitet, als Verein die Anerkennung zu erhalten.

 

Die für die Kontierung »Vereinsförderung« eingeplanten Mittel von 17.000,00 EUR im Haushalt 2018 sind als Deckung der aus den Beschlüssen BR-014/2018 und BR-037/2018 resultierenden Aufwendungen vorgesehen und werden vollständig ausgegeben. Sollte die Gemeindevertretung dem Antrag stattgeben wollen, ist die Bestätigung einer überplanmäßigen Ausgabe und die Deckung aus dem Gesamthaushalt nötig.

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

300,00 €

2810102-20100-5318000

2018

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckung aus dem Gesamthaushalt.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-11-15 Anlage zu BR-098.2018 (347 KB)