Vorlage - OD-072/2018
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, die erforderlichen Mittel in Höhe von 27.000,00 € für die Wiederherstellung der Straßenbeleuchtung im Bereich der Havariemaßnahme an der L 29 in Höhe von 27.000,00 € zusätzlich bereitzustellen.
Der überplanmäßige Aufwand in Höhe von 27.000,00 € wird genehmigt.
Sachverhalt:
Durch die Havariemaßnahme an der L 29 wurde die vorhandene Beleuchtungsanlage demontiert und muss jetzt parallel immer in Abstimmung mit der laufenden Baumaßnahme wieder errichtet werden.
Die Straßenbeleuchtung der Stadt Oderberg wurde mit Vertrag vom 23./31. 07.2018 zur Betriebsführung der Straßenbeleuchtungsanlagen mit Investitionsverpflichtung der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH (BEBG) übergeben.
Die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim erfolgte mit Schreiben vom 17.08.2018.
Der Vertrag regelt im Wesentlichen die technische Ertüchtigung und Betriebsführung der im Vertragsgebiet befindlichen Straßenbeleuchtungsanlagen. Die Ertüchtigung umfasst insbesondere die Umrüstung auf eine energieeffiziente LED-Beleuchtungstechnologie.
Die Wiedererrichtung der Beleuchtungsanlage im Bereich der Havariemaßnahme an der L 29 ist nicht Bestandteil des Vertrages.
Die Kabelverlegung, die Herstellung der Fundamente sowie das Aufstellen der Masten muss im laufenden Baubetrieb und immer in Abstimmung mit dem Baubetrieb erfolgen.
Um die Wiedererrichtung der Beleuchtungsanlage zu gewährleisten, wurde ein Angebot der Wartungsfirma eingeholt. Die zu erwartenden Kosten liegen bei ca. 35.000,00 € Die einzelnen Preise wurden durch die Verwaltung geprüft und für wirtschaftlich befunden. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß.
Im Haushalt der Stadt Oderberg stehen für die Straßenbeleuchtungsanlagen im Jahr 2018 nur noch 8.000,00 € zur Verfügung. Als Deckung der fehlenden Mittel in Höhe von 27.000,00 € wurde auf die Haushaltsstelle der Straßenunterhaltung zurückgegriffen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge: (EA Oderberg am 28.11.2018 – Erweiterung des Beschlussvorschlags):
Die Verwaltung wird beauftragt, die (anteilige) Kostenübernahme durch den Landesbetrieb Straßenwesen als Verursacher der Straßenbaumaßnahme und der daraus resultierenden Notwendigkeit der Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in diesem Bereich zu prüfen.
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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