Vorlage - CH-097/2018
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt:
Sachverhalt:
Die Gemeinde Chorin hat in ihrer Sitzung am 05.06.2018 beschlossen die Instandsetzung der Brücke vorzunehmen und einen Antrag auf Förderung beim Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) durch die Verwaltung einzureichen. Dieser Antrag wurde fristgerecht dem LELF übergeben. Des Weiteren wurde zur Absicherung des Eigenanteils ein Antag auf Gewährung einer Zuwendung im Ramen des Investitionsprogramms des Landkreises Barnim für ländliche Räume in Höhe von 151.000,00 € gestellt und bewilligt.
Die Gemeinde Chorin beabsichtigte die Straßenüberführung Golzower Weg mit einer Vergrößerung der Breite mit einer Tragfähigkeit zu ersetzen. Die Widerlager und Pendelstützen der Überführung sollen bestehen bleiben. Die v.g. Stützen sind keine anprallsicheren Pendelstützen.
Aufgrund bereits durchgeführter Beratungen mit der Deutschen Bahn AG wurde der Verwaltung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg mitgeteilt, dass der Ausbau der Eisenbahnstrecke Berlin-Angermünde-Stettin auf 160 km/h geplant ist. Durch diesen geplanten Ausbau der Strecke bedarf es einer Neuerrichtung der Überführung/Kreuzung gemäß den anerkannten Regeln der Technik.
Da die Gemeinde Chorin Baulastträger der Straße ist somit gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz eine Kreuzungsvereinbarung erforderlich. Die dabei entstehenden Kosten des Neubaus übersteigen weit die kalkulierten Mittel der Sanierung.
In der beigefügten Anlage wurde durch die DB NETZ AG eine umfassende Stallungnahme zur derzeitigen Situation dargestellt. In der Zusammenfassung und Empfehlung wird klar darauf hingewiesen, dass sofern die geplante Maßnahme trotzdem durchgeführt wird, das Risiko einer größeren Fehlinvestition und verlorene Kosten für die Gemeinde entstehen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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