Vorlage - CH-097/2018

 
 
Betreff: Brücke über die Anlagen der Deutschen Bahn AG, Golzower Weg in Chorin
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
29.11.2018 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Stellungnahme DB AG Brücke Golzow

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt:

  1. Den Antrag auf Förderung beim Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zurückzuziehen.
  2. Den Antag auf Gewährung einer Zuwendung im Ramen des Investitionsprogramms des Landkreises Barnim für ländliche Räume zurückzuziehen.
  3. Zur Sicherung des Eigenanteils einen neuen Antag auf Gewährung einer Zuwendung im Ramen des Investitionsprogramms des Landkreises Barnim für ländliche Räume für das „Multifunktionale Dorfgemeinschaftshaus“ im OT Brodowin zu stellen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

 Die Gemeinde Chorin hat in ihrer Sitzung am 05.06.2018 beschlossen die Instandsetzung der Brücke vorzunehmen und einen Antrag auf Förderung beim Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) durch die Verwaltung einzureichen.

Dieser Antrag wurde fristgerecht dem LELF übergeben.

Des Weiteren wurde zur Absicherung des Eigenanteils ein Antag auf Gewährung einer Zuwendung im Ramen des Investitionsprogramms des Landkreises Barnim für ländliche Räume in Höhe von 151.000,00 € gestellt und bewilligt.

 

Die Gemeinde Chorin beabsichtigte die Straßenüberführung Golzower Weg mit einer Vergrößerung der Breite mit einer Tragfähigkeit zu ersetzen. Die Widerlager und Pendelstützen der Überführung sollen bestehen bleiben. Die v.g. Stützen sind keine anprallsicheren Pendelstützen.

 

Aufgrund bereits durchgeführter Beratungen mit der Deutschen Bahn AG wurde der Verwaltung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg mitgeteilt, dass der Ausbau der Eisenbahnstrecke Berlin-Angermünde-Stettin auf 160 km/h geplant ist.

Durch diesen geplanten Ausbau der Strecke bedarf es einer Neuerrichtung der Überführung/Kreuzung gemäß den anerkannten Regeln der Technik.

 

Da die Gemeinde Chorin Baulastträger der Straße ist somit gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz eine Kreuzungsvereinbarung erforderlich. Die dabei entstehenden Kosten des Neubaus übersteigen weit die kalkulierten Mittel der Sanierung.

 

In der beigefügten Anlage wurde durch die DB NETZ AG eine umfassende Stallungnahme zur derzeitigen Situation dargestellt.

In der Zusammenfassung und Empfehlung wird klar darauf hingewiesen, dass sofern die geplante Maßnahme trotzdem durchgeführt wird, das Risiko einer größeren Fehlinvestition und verlorene Kosten für die Gemeinde entstehen.

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme DB AG Brücke Golzow (1899 KB)